Stellungnahme

Vernehmlassung 2015/115: Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) · 65 Seiten

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Conseil d’Etat Staatsrat

Herr Bundesrat

Ueli Maurer

Vorsteher EFD

3003 Bern

Datum

Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253, Abate). Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Wir beziehen uns auf die am 25. Mai 2016 eröffnete Vernehmlassung zu randvermerktem Geschäft und danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Walliser Staatsrat hat sich mit der Vorlage befasst und nimmt dazu wie folgt Stellung.

Die Vorlage nimmt die Anliegen der Motion 13.4253 Abate auf und will nicht nur die italienischen Fiduciarie statiche von der Umsatzabgabe befreien, sondern auch weitere vergleichbare inländische und ausländische Vermögensverwalterinnen und –verwalter. Im Ergebnis wird der Finanzplatz Schweiz vorab für italienische Kundinnen und Kunden attraktiver.

Diese zu begrüssende Wirkung liegt vor allem im Interesse des Kantons Tessins, was unser Kanton unterstützt. Im Übrigen sind die Kantone von dieser Vorlage nicht direkt betroffen, da sie keinen Anteil an den Stempelabgaben erhalten und am Vollzug des Gesetzes nicht mitwirken. In Analogie mit der Finanzdirektorenkonferenz FDK gehen wir davon aus, dass die statisch auf 10 Millionen Franken geschätzten Mindereinnahmen des Bundes dank der erhofften Wachstumseffekte wettgemacht werden und dadurch weder direkte noch indirekte Mehrbelastungen der Kantone zur Folge haben werden.

In diesem Sinne ist der Kanton Wallis mit der Vorlage einverstanden.

Die Walliser Regierung dankt Ihnen für die Möglichkeit der Einbindung unserer Bemerkungen in die Vernehmlassung. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Bundesrat, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.

Im Namen des Staatsrates

Die Präsidentin Der Staatskanzler

Esther Waeber-Kalbermatten Philipp Spörri

Palais du Gouvernement 1950 Sion / Regierungsgebäude 1950 Sitten