Stellungnahme

Vernehmlassung 2015/115: Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) · 65 Seiten

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Finanzdirektion

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Herr Bundesrat Ueli Maurer

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heinz.tä[email protected]

Zug, 8. Juli 2016 ween

FD FDS 6 / 114 / 84612

Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253, Abate): Stel-

lungnahme des Kantons Zug

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 25. Mai 2016 haben Sie uns eingeladen, bis am 15. September 2016 zur geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG; SR 641.10) Stellung zu nehmen. Dafür danken wir Ihnen bestens.

Durch die vorgesehene subjektive Steuerbefreiung in Art. 19 StG werden bestehende Wettb ewerbsnachteile des Finanzplatzes Schweiz beseitigt, womit er für italienische Kundinnen und Kunden attraktiver wird. Ausserdem führt die vorgeschlagene Änderung zu einer Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Banken und Finanzgesellschaften in der Vermögen sverwaltung.

Die Kantone sind am Ertrag aus den Stempelabgaben nicht beteiligt und wirken auch am Vol lzug des Stempelabgabengesetzes nicht mit. Folglich ergeben sich aus der Vorlage für den Kanton Zug weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. Durch die vorgesehene Gesetzesänderung entstehen dem Bund Mindereinnahmen von etwa 10 Millionen Franken, die mittelbis langfristig kompensiert werden und weder eine direkte noch eine indirekte Mehrbelastung der Kantone mit sich bringen dürften.

Im Sinne der Attraktivitätsförderung des Schweizer Finanzplatzes begrüsst der Kanton Zug die vorliegende Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben.

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