Stellungnahme

Vernehmlassung 2015/115: Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) · 65 Seiten

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liche Ausnahme ist, dass der Einbezug der Fiduciarie statiche aus Sicht der italienischen Kundin oder des italienischen Kunden ausschliesslich aus regulatorischen Gründen erfolgt.

Gleichzeitig fügt er hinzu: Zurzeit sind keine vergleichbaren ausländischen statischen Treuhandgesellschaften bekannt, auf die sich die vorgeschlagene Ausnahmeregelung beziehen könnte. Die Ausnahmeregelung bezieht sich gegenwärtig ausschliesslich auf die italienischen Fiduciarie statiche.

Die SP Schweiz sieht deshalb nicht ein, weshalb sich der Bundesrat nicht an den expliziten Auftrag des Gesetzgebers hält und eine enge Definition der Ausnahmeregelung wählt.

Wir bitten den Bundesrat deshalb, Art 19 Abs 2 entsprechend neu zu formulieren, so dass die Steuerbefreiung ausschliesslich und lediglich auf die italienischen statischen Treuhandgesellschaften (Fiduciarie statiche) ausgedehnt wird.

Wir danken Ihnen, geschätzte Damen und Herren, für die Berücksichtigung unserer Anliegen und verbleiben

mit freundlichen Grüssen.

Sozialdemokratische Partei

der Schweiz

Christian Levrat Luciano Ferrari

Präsident Leiter Politische Abteilung