Stellungnahme

Vernehmlassung 2015/115: Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) · 65 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 38Fedlex · Ergebnisbericht

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Bundesgasse 3

3003 Bern

[email protected]

Bern, 15. September 2016

Änderung des Bundesgesetztes über die Stempelabgaben

Sozialdemokratische Partei

(StG) zur Befreiung der statischen Treuhandgesellschaften der Schweiz von der Umsatzabgabepflicht (Umsetzung der Motion 13.4253 Spitalgasse 34

Abate) Postfach · 3001 Bern

Telefon 031 329 69 69 Telefax 031 329 69 70

Sehr geehrter Herr Bundesrat [email protected]

www.spschweiz.ch Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Zustellung der Vernehmlassungsunterlagen zur Änderung des StG zur Befreiung der statischen Treuhandgesellschaften (Fiduciarie statiche) von der Umsatzabgabepflicht. Gerne nehmen wir dazu Stellung.

Der Bundesrat bezweckt mit der Änderung von Art. 19 Abs. 2 StG den Finanzplatz Schweiz für italienische Kundinnen und Kunden attraktiver zu machen und dazu beizutragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Banken und Finanzgesellschaften in der Vermögensverwaltung zu stärken. Er sieht deshalb eine weitere subjektive Steuerbefreiung vor, namentlich für die so genannten Fiduciarie statiche, die im Rahmen der italienischen Steueramnestien (Scudo fiscale 2009) eingeführt wurden, um italienischen Kunden zu ermöglichen, die im Ausland gehaltenen (unversteuerten) Vermögenswerte nicht repatriieren zu müssen. Bedingung ist allerdings, dass die Vermögenswerte treuhänderisch einer Fiduciaria statica übertragen werden, die wiederum unter Aufsicht des italienischen Staates eine Quellensteuer an den italienischen Staat abführen muss und damit für eine Versteuerung der Gelder garantiert (man spricht von einer „rechtlichen Repatriierung“ bez. Rückführung der Gelder). Unter diesen Bedingungen kann ein italienischer Anleger seine Vermögenswerte legal im Ausland (in diesem Fall in der Schweiz) belassen. Die Fiduciarie statiche sind