Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/115: Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) · 9 Seiten
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Zusammenfassung
Der Gesetzesentwurf sieht in Artikel 19 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgaben (StG; SR 641.10) eine subjektive Steuerbefreiung für statische Treuhandgesellschaften vor. Bisher unterlagen Wertschriftentransaktionen von italienischen Kundinnen oder Kunden mit Depot bei einer Schweizer Bank mehrfach der Umsatzabgabe, da alle Depotumschichtungen über die jeweilige Fiduciaria statica (statische Treuhandgesellschaft) abgewickelt werden mussten und diese zusätzlich die Umsatzabgabe zu entrichten hatte.
Insgesamt sind 48 Stellungnahmen eingegangen, wovon sich 35 zum Inhalt der Vorlage geäussert haben. Dabei hat sich gezeigt, dass die Vorlage von der überwiegenden Mehrheit begrüsst wird. 34 Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer stimmen zu, nur eine Vernehmlassungsteilnehmerin lehnt die neue subjektive Steuerbefreiung ab. Begründet wird die Zustimmung in den Stellungnahmen mit der Stärkung der Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz und insbesondere der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Tessin. Grundsätzlich ablehnend hat sich Travailsuisse geäussert, die gegen weitere Mindereinnahmen aus Anpassungen in Steuergesetzen ist und vorbringt, die Mindereinnahmen würden viel höher ausfallen. Zwar sprechen sich auch SP und SGB für eine subjektive Steuerbefreiung im Umsatzabgaberecht aus, allerdings soll diese enger formuliert und nur für die italienische Fiduciaria statica gelten.
Bezüglich der erwarteten Mindereinnahmen von rund 10 Mio. Franken pro Jahr geben die FDK und einige Kantone (GL, JU, TI, VD, VS, ZG) ihre Zustimmung nur unter der Annahme, dass diese durch Mehreinnahmen über Wachstumseffekte, welche die subjektive Steuerbefreiung für statische Treuhandgesellschaften auslöst, wiederaufgefangen werden.
Schliesslich wird aus den betroffenen Kreisen (Associazione Bancaria Ticine, Ticino for Finance) ein möglichst zeitnahes Inkrafttreten gewünscht.