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Vernehmlassung 2015/117: Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) · 52 Seiten
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Energieverordnung 730.01
2.3 Wer Haushaltskaffeemaschinen in Verkehr bringt oder abgibt, muss dafür
sorgen, dass die Energieetikette an den Ausstellungsexemplaren und in den Unterlagen, die mit dem Produkt mitgeliefert werden, erscheint. In den Verkaufsunterlagen (Prospekt, Werbematerial, usw.), in der Werbung und im Fall des Internetverkaufs muss die Energieeffizienzklasse in Weiss auf einem Pfeil dargestellt werden, der die gleiche Form und Farbe hat wie die entsprechende Energieeffizienzklasse auf der Etikette; es ist die gleiche Zeichengrösse und Schriftart wie für die Preisangabe zu verwenden. Zudem muss beim Internetverkauf mit dem ersten Mausklick auf respektive beim Rollover über das Produktebild oder den Pfeil mit der Energieeffizienzklasse die ganze Energieetikette erscheinen.
Ziff. 3
3 Energietechnisches Prüfverfahren
Der Energieverbrauch und weitere Eigenschaften der in Ziffer 1 genannten Geräte werden entsprechend der europäischen Norm EN 6066183 gemessen.
Ziff. 5
5 Übergangsbestimmung zur Änderung vom …
Geräte, welche die bis zum 31. Juli 2016 geltenden Anforderungen an den Energieverbrauch und die Kennzeichnung erfüllen, dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2016 in Verkehr gebracht und längstens bis zum 31. Juli 2018 abgegeben werden.
83 Der Text der EN-Norm kann bezogen werden beim SEV Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik, Luppmenstr. 1, 8320 Fehraltdorf, www.electrosuisse.ch