Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/14: 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege · 141 Seiten
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Es ist zu erwarten, dass von Seiten der Politik ein Kostenanstieg mit dem Argument der
substituierenden Leistungen begegnet wird, d.h. es ist zu befürchten, dass die Pflege-
leistungen das Budget der ärztlichen Leistungen tangieren.
Trotzdem weisen wir den Minderheitsantrag von Bortoluzzi de Courten und Parmelin zu
Art. 40a KVG, welcher die Einführung der Vertragsfreiheit im Zusammenhang mit der
Zulassung der Pflegefachpersonen zur Tätigkeit zu Lasten des KVG fordert, dezidiert
zurück. Dies kann keine zielführende Lösung zur Sicherstellung von Qualität, Wirtschaft-
lichkeit und Kostenoptimierung in der Gesundheitsversorgung sein.
Es ist schwierig, die Kostenfolge abzuschätzen, wenn viele Parameter unklar sind. Wel- SCG che Leistungen werden die Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner selbständig und
ohne ärztliche Anordnung oder ärztlichen Auftrag erbringen dürfen und in welchem Um-
fang? Die Frage stellt sich vermutlich nicht so sehr bei den Pflegeleistungen, die in ei-
nem Spital ausgeführt und nach Pauschalen abgerechnet werden, sondern bei den
Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern, die selbständig auf eigene Rechnung tätig
sind. Bewirkt die erweiterte Verantwortung in der Pflege eine Zunahme an selbständig
auf eigene Rechnung tätige Pflegende? Dies ist nicht auszuschliessen, da die Nachfra-
ge nach Pflege steigen wird.
Schliesslich ist ein Präjudiz zu vermeiden. Andere Berufsgruppen wie z.B. die Physio-
therapeuten könnten bei Annahme der vorgeschlagenen Gesetzesänderung gleiche
Rechte fordern. Dies würde dann unweigerlich zu einer Kostenzunahme führen.
Trotz all diesen Vorbehalten hat santésuisse versucht, eine Kosteneinschätzung für den santésuisse Bereich der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (Art. 49 KVV) und die Organisatio-
nen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Art. 51 KVV) vorzunehmen:
Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Pflegeleistungen in den von der Neurege-
lung betroffenen Bereichen ohne ärztliche Anordnung durch Pflegefachpersonen in ei-
gener Verantwortung zumindest teilweise tendenziell höher eingeschätzt werden wird.
Dies einerseits aufgrund der Nähe sowie dem „direkte Zugang“ der Pflegefachpersonen
sowohl zu Patientinnen und Patienten aber auch zu den „nicht beruflich an der Kran-
kenpflege Mitwirkenden“ (z.B. Angehörige). Andererseits wird die angestrebte höhere
Attraktivität der Pflegeberufe vermutlich zu einem grösseren Angebot von Pflegefach-
personen in den betroffenen Pflegebereichen sowie zu einer entsprechenden Speziali-
sierung von Pflege-Organisationen führen.