Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/14: 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege · 141 Seiten

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Im Bereich der ambulanten Grundpflege ist die Festlegung des nötigen und „richtigen“ Masses der professionellen Unterstützung in der Körperhygiene, der Mobilisierung und der sozialen Aktivierung naturgemäss einem erheblichen Ermessen unterworfen. Aufgrund des spezifischen Berufsverständnisses der Pflegenden sowie auch der unmittelbaren ökonomischen Eigeninteressen ist zu erwarten, dass das von den Pflegenden selbst festgelegte Leistungsvolumen nach dem Wegfall der ärztlichen Verordnungspflicht deutlich über das heute übliche Mass hinaus anwachsen wird. Die resultierenden Mehrkosten wären zu einem erheblichen Teil von der Allgemeinheit zu tragen.

Aus der Sicht der Kantone und der Gemeinden ist insbesondere darauf hinzuweisen,

dass die von der Vorlage betroffenen Pflegeleistungen nur teilweise von den Krankenversicherern finanziert werden. Ein sehr erheblicher Teil der zu erwartenden Zusatzkosten wird über die „Resffinanzierung“ gemäss Art. 25a Abs. 5 KVG aus Steuermitteln der Kantone und Gemeinden zu decken sein.

Die zu erwartenden Zusatzkosten werden in den Erläuterungen zur Vorlage nur am Rande und sehr summarisch thematisiert. Indirekt wird ein gewisses Bewusstsein für die offensichtlichen Risiken aber immerhin sichtbar im Vorschlag, dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, für Pflegefachpersonen gleich wie bei den Ärztinnen und Ärzten bedarfsabhängige Zulassungsbeschränkungen einzuführen (Ergänzung Art. 55a KVG). Die bisherigen Erfahrungen mit den Zulassungsbeschränkungen für Ärztinnen und Ärzte haben gezeigt, dass der Erlass sachgerechter Regelungen schwierig und in der praktischen Durchsetzung wenig wirksam ist. Die Zahl der ausgebildeten Pflegefachpersonen innerhalb und ausserhalb der Schweiz, die für eine Zulassung zur direkten Leistungsverrechnung in Frage kommen und potenziell daran interessiert sind, ist um ein Mehrfaches grösser als bei den Ärztinnen und Ärzten. Die Umsetzung eines Zulassungsstopps für Pflegende wäre dem entsprechend wohl noch komplexer als bei der Ärzteschaft. Zudem würde der Sinn der diskutierten Gesetzesrevision in ihr Gegenteil verkehrt, wenn dem formell eingeleiteten Liberalisierungsschritt postwendend neue Begrenzungsmassnahmen entgegengesetzt werden müssten.

Der Regierungsrat erachtet die Gefahr einer Mengenausweitung durch diese Geset- AR zesanpassung als gering. Die Mehrheit der Pflegefachpersonen ist heute in Spitälern, Pflegeheimen und Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause tätig. Nur ein verschwindend kleiner Teil der Pflegefachpersonen arbeitet auf eigene Rechnung. Eine starke Zunahme der Zahl selbständiger Pflegefachpersonen scheint eher unwahrscheinlich. Die Krankenversicherer haben weiterhin eine „Gatekeeper-Funktion“. Sie werden die ihr obliegende Rechnungskontrolle auch in Zukunft wahrnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich nun um Pflegeleistungen auf ärztliche Anordnung oder ohne ärztliche Anordnung handelt.

Die Befürchtungen, dass durch diese Regelung massive Mehrkosten entstehen könn- SG ten, werden durch Erfahrungen in angelsächsischen und skandinavischen Ländern widerlegt. Untersuchungen zeigen auf, dass durch das frühzeitige Erkennen von Gesundheitsrisiken und Komplikationen durch das Pflegefachpersonal die Kosten im Endeffekt insgesamt so gar tiefer zu liegen kommen und das Gesundheitsmanagement der Betroffenen besser ist.

Die finanziellen Auswirkungen für die Schweiz wurden in unterschiedlichen Institutionen und Gremien intensiv diskutiert und einheitlich ist man zu dem Schluss gekommen, dass eine verlässliche Einschätzung der finanziellen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Insofern deckt sich die Einschätzung mit den Ausführungen des erläuternden Berichts der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates.

Annähernde Ausführungen zur finanziellen Fragestellung lassen sich dahingehend machen, als im stationären Bereich davon ausgegangen werden kann, dass die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit einer gestärkt eigenverantwortlichen Pflege weiter gefördert wird und der Personaleinsatz gezielter gesteuert werden kann. Daraus resultieren Prozessoptimierungen. Diese senken wiederum nachweislich die Kosten.

Im ambulanten Bereich dürfte die Möglichkeit der direkten Abrechnung von Pflegeleistungen die Attraktivität für eine freiberufliche Tätigkeit von Pflegefachpersonen steigern. Dies wiederum hätte zur Folge, dass ein Teil der heute durch die öffentlichen Institutionen erbrachten Leistungen vermehrt durch freischaffende Fachpersonen erbracht wird,