Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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Ausbildungschancen, Erweiterung der medizinischen Eingliederungsmassnahmen, Ausbau der Beratung und Begleitung.

- Zielgruppe 3, psychisch erkrankte Versicherte 25 – 65): Ausbau der Beratung und Begleitung, Ausweitung der Früherfassung, Flexibilisierung der Integrationsmassnahmen, Einführung des Personalverleihs.

- Nebst den spezifischen Massnahmen innerhalb dieser drei Zielgruppen sind in der Koordination der beteiligten Akteure die folgenden Verbesserungen angezeigt: Verstärkung der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Optimierung des Unfallschutzes während Eingliederungsmassnahmen, Regelung der Haftpflichtversicherung während Integrationsmassnahmen, Verstärkung der Zusammenarbeit mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Verlängerung des Schutzes der Versicherten im Fall von Arbeitslosigkeit nach Rentenrevision, Einführung eines stufenlosen Rentensystems (Variante A: ganze Rente ab IV-Grad 70 %, wie im aktuellen System; Variante B: ganze Rente ab IV-Grad 80 %, wie in der IV-Revision 6b vorgeschlagen), Schaffung der Rechtsgrundlage regionaler Kompetenzstellen für die Arbeitsvermittlung.

Finanziell erlauben diese Massnahmen Einsparungen beim Taggeld und je nach Ausgestaltung beim stufenlosen Rentensystem. Dadurch können zielführende Investitionen in Eingliederungsmassnahmen finanziert werden. Indirekt können so auch Neurenten verhindert werden, was die Rentenquote auf einem tiefen Stand stabilisiert und den IV-Finanzhaushalt weiter entlastet.