Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Hintergrund

Ziel der Invalidenversicherung

Die Hauptaufgabe der Invalidenversicherung (IV) besteht in der Beseitigung oder bestmöglichen Verminderung der nachteiligen Auswirkungen eines Gesundheitsschadens auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten. Die Leistungen des Bundesgesetzes vom 19. Juni 19591 über die Invalidenversicherung (IVG) sollen die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben; bei verbleibenden wirtschaftlichen Folgen der Invalidität den Existenzbedarf angemessen decken; sowie die Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung fördern (Art. 1a IVG).

Ziel der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung

Die IV wurde in den vergangenen Jahren mehrmals revidiert. Seither wurden verschiedene parlamentarische Vorstösse zur Lancierung neuer Revisionen eingereicht. Mittlerweile liegen erste Ergebnisse aus den Evaluationen der letzten IV-Revisionen vor. Sie zeigen einerseits, dass die IV mit der Stärkung der Eingliederung und den Rückgängen bei Neurenten und Rentenbestand auf dem richtigen Weg ist. Andererseits sind jedoch weitere Verbesserungen für gewisse Kategorien von Versicherten notwendig. Schliesslich hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Januar 2014 in einem Länderbericht zur psychischen Gesundheit und Beschäftigung in der Schweiz zwar anerkannt, dass die IV gut funktioniert, allerdings auch Mängel festgestellt, die behoben werden müssen.

Vor diesem Hintergrund soll die IV weiterentwickelt werden. Das Ziel der Reform ist die Ausschöpfung des Eingliederungspotenzials und die Stärkung der Vermittlungsfähigkeit der Versicherten. Der Fokus muss dabei auf denjenigen Gruppen liegen, für die die bestehenden Instrumente der IV noch nicht ausreichen. Zudem ist die Koordination mit den anderen beteiligten Akteuren zu verbessern.

Die Weiterentwicklung der IV erstreckt sich über zwei Phasen. In der ersten Phase wurde auf Grundlage des geltenden IVG die Verordnung vom 17. Januar 19612 über die Invalidenversicherung (IVV) per 1. Januar 2015 angepasst. Nun steht als zweite Phase die Revision des IVG an. Dazu werden im Folgenden nach einer Analyse der aktuellen Situation und des Handlungsbedarfs die einzelnen Verbesserungsvorschläge dargelegt.

1 SR 831.20

2 SR 831.201