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Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 50 Seiten
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Weitere Fachpersonen aus dem Gesundheitswesen, welche vor und nach der Geburt die Eltern begleiten und beraten, könnten die Akzeptanz und Compliance hinsichtlich der empfohlenen Impfungen unterstützen. Ihre aktive Beteiligung und ihre Bereitschaft, impfplankonforme Informationen abzugeben sollten entwickelt werden. Es sind gezielte Massnahmen notwendig, welche die Bereitschaft von Spezialärztinnnen
und -ärzten sowie weiteren Fachpersonen erhöhen, die Impfberatung als ihre Aufgabe zu verstehen und den Impfplan mit Engagement und Verbindlichkeit zu vertreten.
Die Umsetzung des Impfplans ist im Zusammenhang mit den vorgesehenen Arztterminen zur Durchführung der von der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) finanzierten acht Vorsorgeuntersuchungen im Vorschulalter gut möglich. Die Durchführung von Impfberatungen und Kontrollen des Impfstatus bei älteren Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist jedoch abhängig von Gelegenheitskontakten mit
Ärztinnen und Ärzten oder von der Eigeninitiative und Nachfrage durch die Zielpersonen selber.
Impftermine, welche mit unverbindlichen Hinweisen an die Eltern mittelfristig vorgesehen sind, werden nicht wahrgenommen. Wo kein schulärztlicher Dienst verfügbar ist, sollten Alternativen entwickelt werden, die eine Kontrolle des Impfstatus und die Durchführung von (Nachhol-)Impfungen auf breiter Basis sicher stellen. Denn in der Praxis ist es für die Ärztinnen und Ärzte schwierig, routinemässig den Impfstatus
anzusprechen, wenn eine Patientin oder ein Patient mit einem anderen Anliegen zu ihnen kommt. Zudem sind die Patientinnen und Patienten nicht zwangsläufig in der Lage, die zur Kontrolle notwendigen
Informationen zu liefern.
Risiken durch impfverhütbare Krankheiten, welche im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, werden durch Arbeitgeber nicht konsequent angesprochen. Ein entsprechender Impfschutz wird bei der Einstellung und im Verlauf der Anstellung kaum eingefordert. Der Nutzen von Impfungen zum Selbstschutz und zum Schutze von anderen Personen im beruflichen Umfeld wird insbesondere von Fachpersonen im Gesundheitswesen noch ungenügend wahrgenommen.
Spezifisches Ziel
Die Gesundheitsfachpersonen informieren und beraten ihre Klientinnen und Klienten bzw. Patientinnen und Patienten proaktiv über sie betreffende Impfungen und Impfempfehlungen. Sie tun dies so, dass die
betroffenen Personen fundierte Entscheidungen treffen und rechtzeitig und vollständig geimpft werden können, wenn sie das wollen.
Interventionen
Die Kantone und das BAG ermutigen alle Ärztinnen und Ärzte, die Jugendliche und Erwachsene
betreuen, insbesondere Allgemeininternistinnen und -internisten sowie Gynäkologinnen und Gynäkologen, das Thema Impfungen systematisch und proaktiv mit ihren Patientinnen und Patienten anzusprechen und geeignete Impfempfehlungen abzugeben. Dazu stellen sie ihnen Instrumente wie Merkblätter, elektronische Algorithmen und technische Datenblätter zur Verfügung, mit deren Hilfe sie auf einfache Weise feststellen können, welche Impfungen aufgrund des Alters, des Impfstatus und der Risikofaktoren nötig sind. Die medizinischen Fachgesellschaften empfehlen ihren Mitgliedern, den Patientinnen und Patienten
regelmässig die Überprüfung des Impfstatus anzubieten.
Der Versand von Einladungen zur Impfung oder von Terminerinnerungen wird vereinfacht, namentlich durch den elektronischen Impfausweis. Die Ärztinnen und Ärzte werden ermutigt, diesen zu nutzen, umso mehr, als er ins elektronische Patientendossiers integriert werden kann (vgl. Handlungsbereich 2d). Andere Gesundheitsfachpersonen werden ermutigt, bei diesem Versand mitzuwirken, insbesondere
Apothekerinnen und Apotheker.
Die Kantone stellen sicher, dass die Impfinformationen systematisch an Schülerschaft und Eltern in den schulärztlichen Diensten abgegeben werden. Das zuständige und geschulte Personal (Ärztinnen und
Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) – Entwurf vom 29.03.2016