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Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 50 Seiten

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Ärzte, Pflegefachpersonen im schulärztlichen Dienst, oder andere schulinterne oder -externe Akteure)

erhält in seinem Pflichtenheft ausdrücklich die Verantwortung dafür. Es gibt Informationen gemäss den Empfehlungen des schweizerischen Impfplans ab.

Die Beratung zu Impfungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mütter- und Väterberatung, durch die medizinischen Praxisassistentinnen und -assistenten und durch die Hebammen wird

gefördert, beispielsweise durch die Aufnahme der Impfberatung in ihre Ausbildung und in ihren

Stellenbeschrieb. Diese Fachpersonen könnten die Patientinnen und Patienten zum Beispiel erinnern, den Impfausweis zu jeder ärztlichen Konsultation mitzubringen. Für sie entstehen Gesprächs- und

Beratungsleitfäden.

Die Apothekerinnen und Apotheker werden ermutigt, sich in Bezug auf die empfohlenen Impfungen weiterzubilden und darüber zu informieren. Dies insbesondere, wenn es die kantonalen

Gesetzesgrundlagen unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, dass Apothekerinnen und Apotheker bei gesunden Erwachsenen Impfungen vornehmen2.

Die Arbeitgeber werden auf ihre Pflichten aufmerksam gemacht. Sie tragen zur proaktiven Information und zur Impfung bei, indem sie ihren Angestellten ab dem Zeitpunkt der Einstellung sachdienliche

Informationen zukommen lassen über den Schutz vor berufsbedingten Expositions- und

Übertragungsrisiken von Krankheiten, gegen die es Impfungen gibt. Sie werden insbesondere auf die Konsequenzen hingewiesen, wenn Angestellte nicht gegen Krankheiten geimpft sind, für die berufsbedingt ein erhöhtes Expositionsrisiko besteht. Zu solchen Konsequenzen kann zum Beispiel der Ausschluss schwangerer Frauen von der Arbeit zählen, sofern diese nicht immun und nicht einem für sie risikofreien Dienst zugeteilt werden können, wobei der Arbeitgeber gemäss Mutterschutzverordnung vom 20. März 2001 (SR 822.111.52) die Kosten trägt. Die Arbeitgeber (einschliesslich Kantone) von Fachkräften im Gesundheits- und Sozialbereich (inkl. Bildungswesen) mit Kontakt zu Drogenkonsumentinnen und -

konsumenten, Migrantinnen und Migranten, Säuglingen und anderen besonders schutzbedürftigen

Bevölkerungsgruppen haben besondere Pflichten basierend auf dem Arbeitsgesetz und dem

Epidemiengesetz. Ein korrekter Impfschutz kann somit eine Einstellungsvoraussetzung sein bei Personen, für die berufsbedingt ein erhöhtes Expositions- und/oder Übertragungsrisiko existiert. Die Impfung im Betrieb wird zudem gefördert durch die Anstellung einer betrieblichen Gesundheitsfachperson (Ärztin, Arzt oder Pflegefachkraft), die in ihrem Pflichtenheft mit dem Impfwesen betraut ist, sofern dies möglich und zweckmässig ist.

Ein Engagement der Versicherer im Bereich Impfinformation und Impfförderung ist in verschiedener Form ebenfalls denkbar. Im oben genannten Fall einer möglichen berufsbedingten Ansteckung wäre die

Unfallversicherung leistungspflichtig. Die SUVA steht deshalb bereits heute in der Verantwortung. Sie beteiligt sich an Informations- und Präventionsaktivitäten, die auch andere Versicherer durchführen können. Die Versicherer nutzen ihren Handlungsspielraum, um die Erstellung elektronischer Impfausweise für ihre Versicherten finanziell zu unterstützen (z. B. mittels Zusatzversicherungen).

Der Austausch von Ideen und erfolgreichen Methoden unter Fachleuten und interprofessionell wird durch die Organisation von interaktiven (virtuellen oder physischen) Veranstaltungen gefördert, die attraktiv,

wertschätzend und dadurch teilnahmefördernd sind.

Umsetzungspartner

Kantonale Gesundheitsbehörden, Gesundheitsfachpersonen, BAG, Fachgesellschaften von Ärztinnen und Ärzten und Gesundheitsfachpersonen, pharmaSuisse, SECO, SUVA, FMH, Versicherer.

2 Gemäss dem Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Art. 9 Bst. f MedBG) übernehmen Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Pharmazie Aufgaben zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie zur Verhütung von Krankheiten und erwerben die entsprechenden Kompetenzen, insbesondere bei Impfungen. Seit Januar 2016 sind die Impfungen deshalb Pflichtthema in der Ausbildung der Pharmazeutinnen und Pharmazeuten. Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) – Entwurf vom 29.03.2016