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Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 50 Seiten
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Handlungsbereich 1c: Beratung und Impfung auf transparente Weise abgelten
Hintergrund
Die Beratung und die Empfehlungen der Kinder- und Hausärzte sind unerlässlich, um die Patienten/innen und Eltern in ihrer Entscheidung zu unterstützen, sich selber oder seine Kinder impfen zu lassen (BAG, 2013). Impfgespräche bedeuten jedoch häufig Aufwand, da mit der wachsenden Komplexität des Impfplans und im Zusammenhang mit einzelnen empfohlenen Impfungen der Informationsbedarf entsprechend gewachsen ist, gerade auch, wenn es gilt, Fragen von impfskeptischen oder impfkritischen Patienten/innen oder Eltern zu beantworten.
Die Impfberatung, welche die Überprüfung des Impfstatus umfasst, wird Ärztinnen und Ärzten als
Beratungsleistung nach Minuten (in 5-Minuten-Einheiten) abgerechnet. Diese Beratung wird in der
Vergütung der Ärzte also nicht ausdrücklich aufgeführt.
Handlungsbedarf
Damit Ärztinnen und Ärzte ihre Rolle bei der Impfberatung optimal wahrnehmen können, sind negative Einflussfaktoren möglichst zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Zu diesen zählt die Befürchtung, die Anwendung eines unspezifischen Zeittarifs für das Impfgespräch könne zu Bedenken hinsichtlich Auffälligkeiten in der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärztinnen und Ärzte führen. Diese Befürchtungen können wiederum zur Folge haben, dass dem Impfgespräch nicht die notwendige Beachtung geschenkt wird.
Es ist notwendig, dass die Tarifpartner Lösungen prüfen, welche die Leistungserbringer zur Impfberatung motivieren und möglichst wenige ungünstige Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeitsbeurteilung der einzelnen Ärztinnen und Ärzte haben. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, welche
qualitativen Anforderungen dabei an die Leistungserbringer gestellt werden.
Andere Gesundheitsfachpersonen können zur Impfberatung ausgebildet und mit dieser beauftragt werden (siehe Handlungsbereich 1b). Auch hier ist es wichtig, dass die Abgeltungsmodalitäten zur Impfberatung motivieren.
Spezifisches Ziel
Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Überprüfung des Impfstatus, der Impfberatung und der Impfung werden durch eine explizite Bezeichnung im Abgeltungssystem anerkannt, aufgewertet und transparent gemacht.
Interventionen
Die Tarifpartner evaluieren die Auswirkung der verschiedenen Varianten, durch welche die frei
praktizierenden Ärztinnen und Ärzte eine transparentere Abgeltung für die Impfberatung erhalten. Geprüft werden könnte auch, ob die Aktivitäten der Impfberatung von bestimmten Gruppen von Versicherten als präventive Leistungen definiert werden können. Wenn ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis
nachgewiesen werden kann, könnten sie ebenfalls als Leistungen der Prävention gelten, die explizit von der OKP übernommen werden und in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgeführt werden.
Ebenfalls zu prüfen ist, wie diese Tätigkeit bei der Abgeltung der Ärztinnen und Ärzte und
Pflegefachpersonen im schulärztlichen Dienst klarer geregelt werden kann.
Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) – Entwurf vom 29.03.2016