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Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 50 Seiten
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3. Interventionsachsen
3.1 Stärkung des Verantwortungsbewusstseins und Unterstützung der Akteure
Handlungsbereich 1a: schweizerischer Impfplan: Erarbeitung transparent gestalten und Umsetzung erleichtern
Hintergrund
Das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) erarbeiten Impfempfehlungen, die auf einen optimalen Impfschutz der Gesamtbevölkerung und des Individuums abzielen. Dabei wird das
Verhältnis zwischen dem Nutzen und den Risiken von Impfungen bestmöglich berücksichtigt. Die EKIF arbeitet nach einem detaillierten Analyserahmen, wenn sie eine neue Impfempfehlung evaluiert oder ausarbeitet. Zusammensetzung der EKIF, Interessenbindungen ihrer Mitglieder, Regeln betreffend
Interessenbindungen, Arbeitsverfahren, Analyserahmen und Sitzungsprotokolle werden im Internet
veröffentlicht.
Diese Empfehlungen werden im (auf der Website des BAG verfügbaren) schweizerischen Impfplan
zusammengefasst und publiziert. Die Gesundheitsfachpersonen werden im BAG-Bulletin über jede neue Empfehlung informiert. Die dort veröffentlichten Informationen umfassen eine Beschreibung der
epidemiologischen Daten, der Merkmale der entsprechenden Krankheit sowie der möglichen Risiken und Komplikationen der Impfung. Ausserdem ist eine vollständige Dokumentation der verschiedenen Impfstoffe, deren Wirksamkeit und der unerwünschten Impferscheinungen sowie eine Begründung der Empfehlung und der ihr zugrunde liegenden Evidenzen enthalten. In Artikel 32 der Epidemienverordnung vom 29. April 2015 (EpV; SR 818.101.1, gültig ab 1. Januar 2016) werden die Ziele der Empfehlungen des nationalen Impfplans (Abs. 1) und die Kategorien von Impfungen (Abs. 2) beschrieben. Der Impfplan wird regelmässig an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Anforderungen der öffentlichen Gesundheit angepasst (Abs. 3); er wird einmal jährlich als aktualisierte Version publiziert (Abs. 4).
Zur Unterstützung der Gesundheitsfachpersonen stellt das BAG zudem Informationsblatt und Broschüren zur Verfügung. Sie enthalten die wichtigsten Informationen zu den Impfungen in einer auf das Zielpublikum zugeschnittenen Sprache. Eine offizielle Expertensoftware, die alle Empfehlungen des schweizerischen Impfplans sowie Krankengeschichte, Impfanamnese, verfügbare Impfstoffe und individuelle
Entscheidungen berücksichtigt, wird den Fachpersonen ebenfalls zur Verfügung gestellt. Das erleichtert die Nachholung bei unvollständigen Impfungen und die Umsetzung der Empfehlungen zum optimalen Schutz von Risikopersonen.
Handlungsbedarf
Das Vertrauen in die Impfempfehlungen des Bundes und damit die Bereitschaft von Fachpersonen, diese Impfempfehlungen auch aktiv gegenüber der Bevölkerung zu vertreten, hängen von der
Nachvollziehbarkeit des Erarbeitungsprozesses und der einzelnen daraus resultierenden
Impfempfehlungen ab. Auch die Fachkompetenz und Unabhängigkeit der Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für Impffragen sind Grundvoraussetzungen für eine hohe Akzeptanz der Impfempfehlungen.
Zudem muss bis hin zur breiten Öffentlichkeit gut nachvollziehbar sein, dass eine Impfempfehlung auf einem Beurteilungsprozess beruht, welcher sicherstellt, dass die empfohlenen Impfungen nicht nur wirksam
Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) – Entwurf vom 29.03.2016