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Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 50 Seiten

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Spezifische Ziele

Der Zugang zu den im schweizerischen Impfplan empfohlenen Impfungen ist für Erwachsene in

geografischer, organisatorischer, finanzieller, sozialer, kultureller und sprachlicher Hinsicht einfach.

Interventionen

Informations- und Impfangebote können an leicht zugänglichen Orten ausgebaut werden. Zu denken ist an Apotheken, Spitäler, Bereitschaftsdienste, Unternehmen, Verwaltungen, NGOs, Spitex-Organisationen sowie im Wohnumfeld bzw. in Anlaufstellen für Migrantinnen und Migranten. Eine weitere Ergänzung des Angebots sind nationale Impftage (z. B. gegen Grippe) oder Sonderaktionen wie die Europäische

Impfwoche, während denen die Impfung zum Beispiel ohne Voranmeldung und zum ermässigten Preis angeboten wird.

Soziale, kulturelle, sprachliche und finanzielle Zugänglichkeit

Kostenlose Impfangebote bestehen so nah wie möglich im Wohnumfeld von oder bei den Anlaufstellen für Personen in prekären Situationen, insbesondere sprachlich benachteiligte, solche ohne gesetzlichen Status und andere spezielle Zielgruppen (z. B. Hepatitis B für drogeninjizierende Personen).

Geografische und organisatorische Zugänglichkeit

Die Ärztinnen und Ärzte sowie andere Leistungserbringer bieten ihren Patientinnen und Patienten bzw. Kundinnen und Kunden Möglichkeiten an, um rechtzeitig über alle laut dem schweizerischen Impfplan nötigen Impfungen informiert zu sein. Die Erinnerung an aufzufrischende bzw. fehlende Impfungen

geschieht wahlweise per Brief, SMS oder Telefon, beispielsweise mit Hilfe des elektronischen

Impfausweises (vgl. Handlungsbereich 2d).

In den Kantonen arbeiten die Ärztinnen und Ärzte, die Apothekerinnen und Apotheker und die Spitex-Organisationen zusammen, um in den Apotheken, Spitälern, Bereitschaftsdiensten und am Wohnort gut sicht- und auffindbare, attraktive Impfangebote auf ärztliche Verordnung oder gemäss anderen

vordefinierten Kriterien einzurichten.

Die Kantone erwägen die Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen, um Apothekerinnen und

Apothekern unter gewissen Bedingungen die Impfung von gesunden Erwachsenen ohne ärztliche

Verordnung zu ermöglichen. Sobald die kantonalen Rechtsgrundlagen vorhanden sind, arbeiten die Ärztinnen und Ärzte und die Apothekerinnen und Apotheker zusammen, um in den Apotheken sichtbare und attraktive Impfangebote bereitzustellen.

Dabei geht es um Basisimpfungen, spezifische Impfungen für Risikosituationen (z. B. FSME), Impfungen, die aus Sicht der Ziele der öffentlichen Gesundheit prioritär sind, und häufig zu wiederholende Impfungen (z. B. jährliche Grippeimpfung für Angehörige von Personen mit Komplikationsrisiko). Das Personal wird entsprechend geschult6 und die Impfangebote werden während Epidemien verstärkt.

Die Arbeitgeber bieten die Impfung am Arbeitsplatz an, wenn das möglich und zweckmässig ist.

Finanzielle Zugänglichkeit

Alle Impfungen, die gemäss der Definition in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (Art. 12 Bst. a KLV) von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden, sind im Rahmen eines

6 Zahlreiche Apothekerinnen und Apotheker besitzen bereits einen Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme bzw. haben sich die erforderlichen Kompetenzen in der Aus- oder Weiterbildung angeeignet. Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) – Entwurf vom 29.03.2016