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Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 50 Seiten
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Handlungsbereich 2b: Betreuung im Impfbereich in Schulen und Kindertagesstätten anbieten
Hintergrund
Für die Impfung von Kindern und Jugendlichen sind in erster Linie die Eltern und die gesetzliche Vertretung verantwortlich, jedoch auch Kinderärztinnen und -ärzte sowie Allgemeininternistinnen und -internisten.
Unter bestimmten Umständen (z. B. schwierige familiäre Situation, Migration) ist der Zugang zum
Gesundheitssystem und zu den Impfinformationen nicht für alle gleichermassen möglich. Der Eintritt in eine Kindertagesstätte und in die Schule eröffnet den Zugang zu Impfungen, was die Chancengleichheit
bezüglich der Gesundheitsversorgung fördert.
Die Impfförderung obliegt den Kantonen. Sie sorgen dafür, dass die von den Impfempfehlungen
betroffenen Personen über den schweizerischen Impfplan informiert sind, dass der Impfstatus von Kindern und Jugendlichen während der obligatorischen Schulzeit regelmässig überprüft wird und dass die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen vollständig geimpft sind, wenn sie dies wünschen (Art. 21 Abs. 1 EpG). Die Epidemienverordnung regelt die Pflicht der Schulbehörden und Kindertagesstätten, die Eltern über Masern und andere Krankheiten mit ähnlichen Auswirkungen, über die bei Ausbrüchen zu
ergreifenden Massnahmen und über die Impfung zu informieren (Art. 28 Abs. 1 bis 3 EpV).
Gemäss der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern vom 19. Oktober 1977 (Art. 15 Abs. 1 Bst. c; SR 211.222.338) ist der Zugang zu einer ärztlichen Überwachung eine der Voraussetzungen, um eine Bewilligung zum Betrieb einer Kindertagesstätte zu erlangen. Darüber hinaus wird der Impfstatus während der obligatorischen Schulzeit mindestens zweimal überprüft (Art. 36 Abs. 1 EpV). Durch eine Stärkung der schulärztlichen Dienste lassen sich sowohl Kinder und Jugendliche als auch deren Eltern oder gesetzliche Vertretung erreichen.
Eine Reihe von Kantonen bietet eine Impfung in der Schule an, wobei verschiedene Nachholimpfungen (z. B. Hepatitis B, MMR) durchgeführt werden können. Eine Studie hat gezeigt, dass diejenigen Kantone mit einem Schulgesundheitsdienst, die eine Impfung in der Schule anbieten, bei Jugendlichen eine bessere MMR-Durchimpfung mit zwei Impfdosen erreichen. Gemäss den im Zeitraum von 2005 bis 2010
gesammelten Daten betrug die Durchimpfung in diesen Kantonen im Mittel 82 % (Vertrauensintervall (VI) 95 %: 81–83,5 %), in den anderen Kantonen 77 % (VI 95 %: 75,9–78,5 %). Dieser Unterschied war
statistisch signifikant. Kantone, in denen Pflegefachpersonen im schulärztlichen Dienst eingesetzt werden, weisen ebenfalls eine bessere MMR-Durchimpfung auf als Kantone ohne eine solche Unterstützung (Lang, 2012).
Handlungsbedarf
Eltern und Erziehungsberechtigte treffen ihre Impfentscheide in den ersten Lebensjahren mehrheitlich im Zusammenhang mit den kassenpflichtigen Vorsorgeuntersuchungen im Vorschulalter. Später ist es
schwieriger, die durch Versäumnisse oder individuelle Wünsche entstandenen Impflücken zu erkennen und die empfohlenen Impfungen wahrzunehmen. Geeignete Strukturen und Zeitpunkte sind für die Ergänzung und Weiterführung der Impfungen gemäss Impfplan in die Umsetzung einzubeziehen.
Die Verantwortlichen von Kindertagesstätten sollen die Eltern von Beginn an mittels geeigneter
Kommunikationsmassnahmen über das Thema Impfschutz informieren. Bei Eintritt und im Verlauf des Besuchs der Volksschule sind durch Kantone und Gemeinden entsprechende Massnahmen vorzusehen und durchzuführen. Schulärztliche Dienste erhöhen die Chancengleichheit im Zugang zur Kontrolle des Impfstatus und Durchführung von fälligen oder nachzuholenden Impfungen. Die Existenz schulärztlicher Dienste hängt von der positiven Einstellung von Kantonen und Gemeinden ab, entsprechende Strukturen und Prozesse vorzusehen. Eine höhere Bereitschaft der niedergelassenen Ärzteschaft, sich als
Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) – Entwurf vom 29.03.2016