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Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 50 Seiten
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Handlungsbereich 2c: Zugang zur Impfung für Erwachsene verbessern
Hintergrund
Informations- und Impfstellen mit niederschwelligem Zugang sind in den Kantonen heute noch selten. In der Regel dürfen gemäss den verschiedenen geltenden kantonalen Vorschriften nur Ärztinnen und Ärzte Impfungen verabreichen. Dadurch bleibt der Spielraum für niederschwellige Angebote beschränkt. Die kantonalen Gesundheitsbehörden können aber unter bestimmten Voraussetzungen anderen Gruppen von Gesundheitsfachpersonen, wie Pflege- oder Apothekenpersonal, die Befugnis erteilen, Impfungen
durchzuführen, und zwar auch ohne ärztliche Verschreibung.
Alle im schweizerischen Impfplan empfohlenen Impfungen übernimmt die obligatorische
Krankenpflegeversicherung, wenn die Bedingungen hinsichtlich Impfstoffzulassung und Wirksamkeit,
Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit im Sinne des KVG erfüllt sind.
Gegenwärtig gehen die Kosten von Franchise und Selbstbehalt zu Lasten der geimpften Person. Das kann eine Barriere für die Impfung sein, vor allem bei Nachholimpfungen bei jungen Erwachsenen, die häufig eine höhere Franchise haben als Personen in anderen Altergruppen. Eine denkbare Lösung wäre die Befreiung von der Franchise. Diese Möglichkeit ist im Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die
Krankenversicherung (Art. 64 KVG; SR 832.10) für national oder kantonal organisierte
Präventionsprogramme vorgesehen. Dann müsste die geimpfte Person lediglich den Selbstbehalt
übernehmen.
Handlungsbedarf
Auffrisch- oder Nachholimpfungen sowie Impfungen im Zusammenhang mit Risikosituationen sind auch bei Erwachsenen notwendig. Neben den Massnahmen zur Aufklärung über und die Erinnerung an fällige Impfungen im Erwachsenenalter ist der Zugang zur Verabreichung einer Impfung möglichst einfach zu gestalten. Dabei sind Möglichkeiten auch ausserhalb von individuellen Arztkontakten auf Eignung und Machbarkeit zu prüfen.
Individuelle Arztbesuche ohne Impfabsicht sind routinemässig als Gelegenheit für Impfstatuskontrollen und Impfempfehlungen zu nutzen. Ärztinnen und Ärzte sollen es sich zur Gewohnheit machen, diese Kontrollen im Rahmen ihrer sonstigen Präventionsaktivitäten durchzuführen. Die regelmässigen Kontakte mit der gynäkologischen Versorgung von Frauen im gebärfähigen Alter bieten ein bisher noch nicht
ausgeschöpftes Potenzial zur Ansprache der zukünftigen Mutter bezüglich notwendiger Impfungen vor und nach der Geburt. Gerade Impfempfehlungen wie z.B. zum Schutz von Säuglingen vor Pertussis durch die Impfung des persönlichen Umfelds muss durch einen einfachen Zugang zu dieser Impfung wie in den Geburtskliniken oder anderen Strukturen einfach umgesetzt werden können.
Die Möglichkeiten durch Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit speziellen Impftagen oder
Informationskampagnen zu bestimmten Impfungen sind durch Bund und Kantone zum Erreichen breiter Bevölkerungsteile zu nutzen. Dazu müssen auch entsprechende finanzielle Mittel in den umsetzenden Behörden verfügbar gemacht und aufrecht erhalten werden. Nicht zuletzt sind spezifische Massnahmen zu treffen, um schlecht erreichbare Zielgruppen wie z.B. die Migrationsbevölkerung über die
Impfempfehlungen und den Zugang zu Impfungen zu unterrichten.
Nicht zuletzt sollte – sofern möglich und angemessen – der arbeitstätigen Bevölkerung der Zugang z. B. zur Grippeimpfung am Arbeitsplatz ermöglicht werden.
Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) – Entwurf vom 29.03.2016