Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 53 Seiten
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• Sicherstellen, dass die Ausbildungspläne aller EBPI, EKIF, SGSH
Gesundheitsfachpersonen ein Modul zum Thema Impfplan
enthalten und der Unterricht durch Dozenten mit der
notwendigen Fachkompetenz gewährleistet wird.
• Kontakt zwischen Gesundheitsfachpersonen und Bevölkerung pharmaSuisse,
ausserhalb der Arztpraxis fördern (Gelegenheiten schaffen) und Public Health Zugang zu Impfinformation und -angebot gewährleisten. Schweiz
• Geeignete Kontaktpunkte müssen v. a. für Berufstätige, für nicht curafutura
berufstätige Erwachsene im Erwerbsalter sowie für Personen im
Rentenalter aufgebaut werden.
• Sanktionen für Nichtwahrnehmung der Informationspflicht durch SGInf, SGP, SGSH
Ärzte oder andere Fachpersonen prüfen und erarbeiten.
• Pflegefachpersonen, Rekrutenschulen und reisemedizinische EBPI, FR, GE
Zentren im Teil „Interventionen“ ebenfalls erwähnen.
• Die Kantone sollen darauf achten, dass Pflegeheime ihre NE
Bewohnerinnen und Bewohner über den schweizerischen
Impfplan informieren.
Mütter-/Väterberatung, medizinische Praxisassistentinnen /-assistenten, Hebammen:
• Die Hebammen und Mütter- und Väterberatungen sollten eher BE
die Eltern auf den zu vereinbarenden Impftermin nach dem
ersten Lebensjahr aufmerksam machen (Kontrolle des
Impfausweises) als über Impfungen zu informieren.
• Im Sinne der NSI müssen schulärztliche Dienste, Hebammen, BS, SG, SGPG,
Mütter- und Väterberaterinnen mit den Aufgaben wie VSAS
Impfstatuskontrolle und Impfangebot explizit beauftragt werden.
Apothekerinnen und Apotheker:
• Genau definieren, inwieweit Apotheker Teile der NSI (Beratung, FMH, SGInf, SGP
Verabreichung) übernehmen können.
• Komplexere Impffragen und Behandlung von Akutkomplikationen SGInf, SGP
sollten den Ärzten überlassen werden. Apotheken sollten
unkomplizierte Massenimpfungen (wie Grippe) übernehmen.
• Impfzulassung von Apothekern im EpG festlegen und nicht den SGInf, TI
einzelnen Kantonen überlassen.
• Die Aus- und Weiterbildungscurricula sollen die notwendige Grüne
Kompetenz garantieren. Haftpflichtrechtliche Fragen klären.
• Das BAG kann Apotheker nicht zur Weiterbildung zwingen, diese EKIF
aber aktiv informieren.
Arbeitgeber:
• Bei den Umsetzungspartnern unbedingt auch die Arbeitgeber EBPI, EKIF, VS
einbinden und ihnen den wirtschaftlichen Vorteil der Impfung
aufzeigen.
• Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aufklärung ausserhalb santésuisse
des Pflegebereichs ist abzulehnen.