Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 53 Seiten

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• Sicherstellen, dass die Ausbildungspläne aller EBPI, EKIF, SGSH

Gesundheitsfachpersonen ein Modul zum Thema Impfplan

enthalten und der Unterricht durch Dozenten mit der

notwendigen Fachkompetenz gewährleistet wird.

• Kontakt zwischen Gesundheitsfachpersonen und Bevölkerung pharmaSuisse,

ausserhalb der Arztpraxis fördern (Gelegenheiten schaffen) und Public Health Zugang zu Impfinformation und -angebot gewährleisten. Schweiz

• Geeignete Kontaktpunkte müssen v. a. für Berufstätige, für nicht curafutura

berufstätige Erwachsene im Erwerbsalter sowie für Personen im

Rentenalter aufgebaut werden.

• Sanktionen für Nichtwahrnehmung der Informationspflicht durch SGInf, SGP, SGSH

Ärzte oder andere Fachpersonen prüfen und erarbeiten.

• Pflegefachpersonen, Rekrutenschulen und reisemedizinische EBPI, FR, GE

Zentren im Teil „Interventionen“ ebenfalls erwähnen.

• Die Kantone sollen darauf achten, dass Pflegeheime ihre NE

Bewohnerinnen und Bewohner über den schweizerischen

Impfplan informieren.

Mütter-/Väterberatung, medizinische Praxisassistentinnen /-assistenten, Hebammen:

• Die Hebammen und Mütter- und Väterberatungen sollten eher BE

die Eltern auf den zu vereinbarenden Impftermin nach dem

ersten Lebensjahr aufmerksam machen (Kontrolle des

Impfausweises) als über Impfungen zu informieren.

• Im Sinne der NSI müssen schulärztliche Dienste, Hebammen, BS, SG, SGPG,

Mütter- und Väterberaterinnen mit den Aufgaben wie VSAS

Impfstatuskontrolle und Impfangebot explizit beauftragt werden.

Apothekerinnen und Apotheker:

• Genau definieren, inwieweit Apotheker Teile der NSI (Beratung, FMH, SGInf, SGP

Verabreichung) übernehmen können.

• Komplexere Impffragen und Behandlung von Akutkomplikationen SGInf, SGP

sollten den Ärzten überlassen werden. Apotheken sollten

unkomplizierte Massenimpfungen (wie Grippe) übernehmen.

• Impfzulassung von Apothekern im EpG festlegen und nicht den SGInf, TI

einzelnen Kantonen überlassen.

• Die Aus- und Weiterbildungscurricula sollen die notwendige Grüne

Kompetenz garantieren. Haftpflichtrechtliche Fragen klären.

• Das BAG kann Apotheker nicht zur Weiterbildung zwingen, diese EKIF

aber aktiv informieren.

Arbeitgeber:

• Bei den Umsetzungspartnern unbedingt auch die Arbeitgeber EBPI, EKIF, VS

einbinden und ihnen den wirtschaftlichen Vorteil der Impfung

aufzeigen.

• Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aufklärung ausserhalb santésuisse

des Pflegebereichs ist abzulehnen.