Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 53 Seiten

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• Kantone sollen je nach Durchimpfungsziel und Zielgruppen pharmaSuisse

verschiedene impffördernde Massnahmen vorsehen und die

Abgeltungsmodalitäten an den jeweiligen Gesundheitsberuf und

den Kontext anpassen.

• „Bestimmte Gruppen von Versicherten“ durch „Gruppen mit JU

besonderen Risiken“ ersetzen.

• Die Definition von Beratungstätigkeiten als präventive Leistungen EKIF, FR, GE,

sollte für alle Versicherten gelten und nicht nur für bestimmte SGInf, SGSH Gruppen.

• Wenn für die Aktivitäten der Impfberatung ein günstiges Kosten- GE

Nutzen-Verhältnis nachgewiesen werden kann, sollten (und nicht

nur könnten) sie ebenfalls als Leistungen der Prävention gelten.

Schulärztliche Dienste und Schulpflegedienste:

• Bei den Abgeltungssystemen explizit erwähnen, wer die SBK, SVBG

Abgeltung der beratenden Schulärztinnen und Schulärzte bzw.

der Mitarbeitenden der Schulpflegedienste übernimmt.

• Konkrete Angaben zum nationalen Regelungsbedarf zur LU, santésuisse

Abgeltung der Tätigkeit des schulärztlichen Dienstes machen.

• Auch bei Tarifverträgen zur Abgeltung der schulärztlichen BS, SG, SGPG,

Impfungen muss durch die Pauschale eine differenzierte VSAS

Impfberatung abgegolten werden.

• Impfkontrolle ist Teil der schulärztlichen Tätigkeit und im Vertrag mfe

zwischen Schule und Schularzt klar zu regeln.

Qualitätsindikatoren und Anerkennungsprämie:

• Auf eine kantonale Anerkennungsprämie verzichten. BS, FR, GE, GR,

santésuisse, SG, SGPG, ZG, ZH

• Beachten, dass qualitative Anforderungen zusätzliche GE

administrative Hürden für die Impfung darstellen können.

• Zusätzliche Impfberatungen und/oder Impfstatuskontrollen nicht ZG

durch Mittel der öffentlichen Hand finanzieren.

• Finanzierung der präventiven Leistung durch die OKP anstreben FR, GE, ZG

und vorzugsweise ausserhalb des Selbstbehalts, wenn junge

Erwachsene erreicht werden sollen.

• Qualitätsindikatoren einzuführen mit einem Pay-for-Performance- mfe

Ansatz ist bisher unüblich im Schweizer Gesundheitswesen und

wäre ein Paradigmenwechsel, vor dem zum jetzigen Zeitpunkt zu

warnen ist.

Umsetzungspartner:

• Ergänzen mit Schulgemeinden, Pro Senectute und ähnlichen SBK, SVBG

Organisationen mit Seniorinnen und Senioren im Fokus.

• Ergänzen mit Tagesheimen, reisemedizinischen Zentren und SEVHep

Kommunikationsfachpersonen.

• Ergänzen mit Apothekerinnen und Apothekern (System der pharmaSuisse, VS

Medikamenten- und Bezugschecks ist zu überdenken).