Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 53 Seiten

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• Bei der Impfung vom Gesundheitspersonal die Personalärzte Swissnoso

besser unterstützen und die Anbieter von Berufsbildung im

Gesundheitsbereich in die Pflicht nehmen.

• Präzisieren, dass die Arbeitgeber auf ihre Pflichten und SOHF

Verantwortlichkeiten betreffend den Schutz von exponierten

Arbeitnehmenden aufmerksam gemacht werden.

• Bei ausgeschriebenen Stellen mit ausgeprägtem Expositions- SGAS, SOHF

und Übertragungsrisiko die Bewerberinnen und Bewerber dazu

anhalten, sich für den eigenen Schutz einzusetzen. Dies

(anstelle einer erfolgten Impfung) kann als Bedingung für einen

Arbeitsvertrag festgelegt werden.

• Abschnitt «Arbeitgeber» nach Satz 2 ergänzen: «Sie stellen ein Suva

entsprechendes, leicht zugängliches Impfberatungsangebot

sicher und informieren über die Übernahme der Kosten für die

Beratung und die Impfungen gegen berufsbedingte Risiken durch

den Arbeitgeber.»

• Klar darlegen, wer die Arbeitgeber auf ihre Pflichten aufmerksam LU

macht und wo diese definiert sind.

• Bei den Umsetzungspartnern unbedingt auch die Arbeitgeber EBPI, EKIF, VS

einbinden und ihnen den wirtschaftlichen Vorteil der Impfung

aufzeigen.

• Beachten: Die Verpflichtung der Arbeitgeber ist direkter Zwang NIE

und geht gegen die Bundesverfassung.

• Es gehört nicht in die Rolle und Verantwortung eines CP, sgv-usam

Unternehmens, sich um solche Aufgaben der öffentlichen

Gesundheit wie die Förderung des Impfens am Arbeitsplatz zu

kümmern. Freiwilligkeit der Arbeitgeber gewährleisten.

• Vorschriften höchstens für jene Betriebe erlassen, die mit ihren sgv-usam

Aktivitäten das Risiko der Krankheitsübertragung direkt erhöhen.

Versicherer:

• Engagement der Versicherer muss freiwillig sein. santésuisse

• Es ist zu erwägen, ob Versicherer Personen, die alle EKIF, SGInf, SGP,

Basisimpfungen erhalten, einen Bonus gewähren dürfen. SGSH

Impfung Gesundheitspersonal:

• Guten Impfstatus der im Gesundheitswesen tätigen Personen OW

anstreben und Anforderungen nach Tätigkeitsgebiet

differenzieren.

• Impfungen vom Gesundheitspersonal zum Schutz der Patienten SGSH

thematisieren. Das Beispiel der berufstätigen Schwangeren, die

ein erhöhtes Expositionsrisiko hat, mit der ungeimpften

Gesundheitsfachperson ergänzen, die exponiert war und

während der Inkubationszeit nicht an Patienten arbeiten darf

(hier ist eine Regelung der Kosten dringend erwünscht).

Kostenfolgen, Finanzierung:

• Finanzielle Auswirkungen konkretisieren. santésuisse, SBK,

SHV, SVBG, TG, ZH