Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 53 Seiten

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• Spezifisches Ziel ergänzen: Risikopersonen und Personen, die in EKIF, SGSH

Gesundheitsberufen arbeiten, werden auf die empfohlenen

zusätzlichen Impfungen zum besseren Schutz aufgrund ihres

Risikos und zum Schutz der Patientinnen und Patienten

hingewiesen.

Geografische und organisatorische Zugänglichkeit:

• Beachten, dass die routinemässige Kontrolle des Impfstatus bei mfe

jeder Konsultation wegen des Zeitaufwandes illusorisch ist.

• Niederschwellige Angebote müssen auf absoluter Freiwilligkeit SHV, SVBG

der Gesundheitsfachpersonen beruhen.

• Die Ausweitung der Impfungen auf andere Berufsgruppen muss FMH

im Rahmen einer koordinierten regionalen Zusammenarbeit

erfolgen, unter Voraussetzung eines adäquaten Bildungsniveaus

der Partner.

• Gesetzliche Grundlagen schaffen, damit Apotheken mfe, NW,

Impfberatung und Impfungen durchführen können. pharmaSuisse

• Nationalen Konsens (BAG, GDK, Versicherer) erarbeiten, um JU, TI, VS

Apothekerinnen und Apothekern das Impfen ohne ärztliche

Verordnung zu ermöglichen.

• Präzisieren, ob die Durchführung aller empfohlenen Impfungen SBK

ohne ärztliche Verschreibung durch andere

Gesundheitsfachpersonen bewilligt werden kann.

• Rahmenbedingungen zur Integration der Apotheken in BS, SGPG

Impfkampagnen (z. B. Definition von Qualitätsstandards,

Anerkennung geeigneter Weiterbildungen) spezifisch klären.

• Die Informations- und Impfangebote von unterschiedlichen santésuisse

Fachpersonen koordinieren und Zuständigkeiten festlegen.

• Spitäler für Auffrisch- oder Nachholimpfungen nutzen. SGInf, SGSH,

Swissnoso

• Satz ergänzen: «Die Arbeitgeber bieten die Impfungen gegen Suva

arbeitsbedingte Infektionsrisiken am Arbeitsplatz an, wenn dies

möglich und zweckmässig ist, oder stellen ein leicht zugängliches

Impfangebot sicher.»

• Prüfen, wie man die nicht arbeitende Bevölkerung erreichen SBK, SVBG

kann.

Finanzielle Zugänglichkeit:

• Das finanzielle Argument ggf. vom Rest des Kapitels trennen und GTMT

als eigenes Handlungsfeld behandeln. Redundanz mit

Handlungsbereich 1c vermeiden.

• Eine generelle Befreiung der Impfleistungen von der Franchise ELGK, mfe, NIE,

ist in Frage zu stellen oder abzulehnen. santésuisse, SVP

• Die Ebene des nationalen lmpfprogramms als Voraussetzung zur SG

Franchisenbefreiung gemäss Art. 64 KVG anerkennen lassen.

• Die Impfberatung ebenfalls von der Franchise befreien, damit sie FR, GE

als Anreiz wirken kann.