Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 53 Seiten
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• Spezifisches Ziel ergänzen: Risikopersonen und Personen, die in EKIF, SGSH
Gesundheitsberufen arbeiten, werden auf die empfohlenen
zusätzlichen Impfungen zum besseren Schutz aufgrund ihres
Risikos und zum Schutz der Patientinnen und Patienten
hingewiesen.
Geografische und organisatorische Zugänglichkeit:
• Beachten, dass die routinemässige Kontrolle des Impfstatus bei mfe
jeder Konsultation wegen des Zeitaufwandes illusorisch ist.
• Niederschwellige Angebote müssen auf absoluter Freiwilligkeit SHV, SVBG
der Gesundheitsfachpersonen beruhen.
• Die Ausweitung der Impfungen auf andere Berufsgruppen muss FMH
im Rahmen einer koordinierten regionalen Zusammenarbeit
erfolgen, unter Voraussetzung eines adäquaten Bildungsniveaus
der Partner.
• Gesetzliche Grundlagen schaffen, damit Apotheken mfe, NW,
Impfberatung und Impfungen durchführen können. pharmaSuisse
• Nationalen Konsens (BAG, GDK, Versicherer) erarbeiten, um JU, TI, VS
Apothekerinnen und Apothekern das Impfen ohne ärztliche
Verordnung zu ermöglichen.
• Präzisieren, ob die Durchführung aller empfohlenen Impfungen SBK
ohne ärztliche Verschreibung durch andere
Gesundheitsfachpersonen bewilligt werden kann.
• Rahmenbedingungen zur Integration der Apotheken in BS, SGPG
Impfkampagnen (z. B. Definition von Qualitätsstandards,
Anerkennung geeigneter Weiterbildungen) spezifisch klären.
• Die Informations- und Impfangebote von unterschiedlichen santésuisse
Fachpersonen koordinieren und Zuständigkeiten festlegen.
• Spitäler für Auffrisch- oder Nachholimpfungen nutzen. SGInf, SGSH,
Swissnoso
• Satz ergänzen: «Die Arbeitgeber bieten die Impfungen gegen Suva
arbeitsbedingte Infektionsrisiken am Arbeitsplatz an, wenn dies
möglich und zweckmässig ist, oder stellen ein leicht zugängliches
Impfangebot sicher.»
• Prüfen, wie man die nicht arbeitende Bevölkerung erreichen SBK, SVBG
kann.
Finanzielle Zugänglichkeit:
• Das finanzielle Argument ggf. vom Rest des Kapitels trennen und GTMT
als eigenes Handlungsfeld behandeln. Redundanz mit
Handlungsbereich 1c vermeiden.
• Eine generelle Befreiung der Impfleistungen von der Franchise ELGK, mfe, NIE,
ist in Frage zu stellen oder abzulehnen. santésuisse, SVP
• Die Ebene des nationalen lmpfprogramms als Voraussetzung zur SG
Franchisenbefreiung gemäss Art. 64 KVG anerkennen lassen.
• Die Impfberatung ebenfalls von der Franchise befreien, damit sie FR, GE
als Anreiz wirken kann.