Vorlage
Vernehmlassung 2015/54: Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen (Umsetzung der Motion 14.3450) · 3 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage
Bundesgesetz AS 20XX
1 Die Kantone passen ihre Gesetzgebung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom … den geänderten Artikeln 10 Absatz 1 Buchstabe g und Absatz 1bis sowie 25 Absatz 1 Buchstaben a und f sowie Absatz 1bis an.
2 Ab diesem Zeitpunkt finden die Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe g und Absatz 1bis sowie 25 Absatz 1 Buchstaben a und f sowie Absatz 1bis direkt Anwendung, wenn ihnen das kantonale Recht widerspricht.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.