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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 43 Seiten
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4.2.3 Gemeinden
Die Gemeinden tragen die Hauptlast im Bereich der Förderung von Sport und Bewegung. Das Handlungspotential auf kommunaler Stufe ist gross und reicht ausserordentlich weit:
Gemeinden können geeignete Rahmenbedingungen für Sporttreibende schaffen, zielgruppengerechte Angebote für die gesamte Bevölkerung fördern sowie Qualität und Nachhaltigkeit der lokalen Angebote beeinflussen. Sie stellen insbesondere die notwendigen Sportinfrastrukturen für Sportvereine, Schulen und weitere in der Sportförderung aktive Organisationen bereit. Einzelne Gemeinden verfügen über Sportleitbilder oder Sport- bzw. Sportanlagenkonzepte. Im Rahmen dieser Instrumente werden bestehende Synergien genutzt und die konzeptionellen Vorgaben kleinräumig umgesetzt.
Die Gemeinden legen den Zugang zu öffentlichen Infrastrukturen fest, was für den organisierten und nicht organisierten Sport gleichermassen von Bedeutung ist. Als Eigentümer der Sportinfrastrukturen und Sportanlagen sorgen sie für deren Finanzierung. Weiter regeln sie den Zugang zu Wald und Wegnetzen (Wanderwege) und beeinflussen durch entsprechende Verkehrsplanungen das Bewegungsverhalten der Bevölkerung. Die Schaffung und Unterstützung weiterer niederschwelliger Sport- und Bewegungsangebote für die gesamte Bevölkerung oder einzelne Zielgruppen hängt stark von der Prioritätensetzung der jeweiligen Entscheidungsträger und den vorhandenen finanziellen Mitteln ab.
Im Rahmen des freiwilligen Schulsports, der in der Verantwortung der Gemeinden liegt, können potentiell alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden. Mit der Einführung von schulischen Tagesstrukturen werden neue Betreuungssituationen geschaffen. Der Sport erhält dadurch noch mehr Bedeutung und der freiwillige Schulsport eine weitere Plattform.
Im Rahmen der kommunalen Sportförderung steht meistens der organisierte Vereinssport im Vordergrund. Einzelne Gemeinden haben Massnahmen ergriffen, um die Akteure des organisierten Sports zu vernetzen und so eine optimale Nutzung der Sportinfrastruktur zu gewährleisten.
Ein wichtiges Handlungsfeld der Gemeinden ist schliesslich die Jugend- und Sozialarbeit. In diesem Bereich werden zunehmend Angebote geschaffen, die den Sport als Mittel zum Zweck nutzen (z.B. Projekt «Open Sunday»: offene Sportanlagen am Sonntag). Damit können Jugendliche erreicht werden, die den eher verpflichtenden Vereinsangeboten fern bleiben. Solche Angebote werden in der Regel nicht über die kommunale Sportförderung, sondern aus Mitteln der Jugend- und Sozialarbeit finanziert.
Auf interkommunaler Ebene hat sich die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter (ASSA) konstituiert. Sie vertritt die Interessen der kommunalen Sportförderung in verschiedenen übergeordneten Gremien.
4.3 Nicht kommerzielle Akteure
4.3.1 Swiss Olympic und die Sportverbände
Die Schweizer Sportvereine sind in Sportverbänden zusammengeschlossen, die ihrerseits in ihrer Mehrheit dem nationalen Dachverband Swiss Olympic angehören. Swiss Olympic angeschlossen sind 84 Mitgliederverbände mit rund 2,2 Millionen Mitgliedern.
Swiss Olympic ist sowohl das Nationale Olympische Komitee der Schweiz als auch der Dachverband der Schweizer Sportverbände, welcher die olympischen und nichtolympischen Sportarten vertritt. Als Dachverband ist Swiss Olympic mit der Aufgabe betraut, die Mitgliederverbände und damit den privatrechtlich organisierten Sport in all seinen Facetten zu unterstützen und zu stärken.
Der Fokus der Aktivitäten von Swiss Olympic liegt klar auf dem Leistungssport und der nachhaltigen Stärkung der Mitgliederverbände. Auf der politischen Ebene setzt sich Swiss Olympic dafür ein, dass der Beitrag, den der Sport zu mehr Lebensqualität und Gesundheit leistet,