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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 43 Seiten
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Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Das SBFI ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Fragen der Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik. In dieser Funktion nimmt es im Bereich der Berufsbildung und in der Koordination der Hochschulbildungsgänge eine zentrale Rolle ein.
Armee
Eine bedeutende Rolle spielt die Armee. Auf der einen Seite ist der Sport Bestandteil des Ausbildungsprogramms in sämtlichen Kursen der Armee. Damit können vor allem jüngere Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren erreicht werden. Auf der anderen Seite wäre die Durchführung zahlreicher Sportveranstaltungen ohne Unterstützung der Armee (inklusive Bevölkerungsschutz) gar nicht möglich.
Bundesamt für Energie BFE
Das Bundesamt für Energie (BFE) setzt einen Teil der im Rahmen der Energiestrategie 2050 geplanten freiwilligen Massnahmen über das Programm EnergieSchweiz um. Im Schwerpunkt Mobilität werden unter anderem Massnahmen zur Förderung des Langsamverkehrs durch Kampagnen wie «Velo-Affair» sowie durch Mobilitätsmanagementprojekte umgesetzt, die insbesondere auf Unternehmen, Planungsprozesse von neuen Arealen und auf Veranstaltungen ausgerichtet sind. Neben Massnahmen zur Förderung von energieeffizienten Fahrzeuge, wozu e-Bikes gehören, werden Massnahmen zur Promotion des öffentlichen Verkehrs und auch des Langsamverkehrs als das energieeffizienteste Fortbewegungsmittel unterstützt. Gemeinden und Unternehmen gehören zu den wichtigen Zielgruppen in diesem Handlungsfeld.
Bundesamt für Umwelt BAFU
Das BAFU trägt zur Entwicklung von gesunden Bewegungsräumen bei, indem es die Qualität von Natur und Umwelt sicherstellt. Zudem beeinflusst es die Sport- und Bewegungsaktivitäten der Bevölkerung, indem es für den Bereich der Sportanlagen Lärmvorschriften oder – in Abwägung der unterschiedlichen Interessen – Nutzungsbeschränkungen in der freien Natur erlässt.
4.2.2 Kantone
Die Kantone sind im Bereich der Förderung von Sport und Bewegung autonom. Wichtigste Ausnahme bildet das Drei-Stunden-Obligatorium für den Sportunterricht in der Schule. Obwohl die kantonalen Förderaktivitäten sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, finden sich in sämtlichen kantonalen Verwaltungen Amtsstellen, die sich mit der Sportförderung befassen. Rund die Hälfte der Kantone verfügt über ein Sportkonzept. Zahlreiche Kantone kennen zudem explizite Rechtsgrundlagen für die Förderung von Sport und Bewegung.
Generell lässt sich sagen, dass die Kantone im Rahmen ihrer Möglichkeiten optimale Rahmenbedingungen für die Förderung von Sport und Bewegung zu schaffen suchen. Dazu gehören nebst Bau und Bewirtschaftung von eigenen Sportanlagen auch die planerische Gestaltung von Bewegungs- und Freiräumen sowie die Verteilung der Mittel aus den jeweiligen Sport-Fonds. In erster Linie leisten die Kantone allerdings einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Sport und Bewegung, indem sie für die Umsetzung des Schulsportobligatoriums zuständig sind sowie die Sportlehrerausbildung an den pädagogischen Fachhochschulen und Universitäten durchführen.
Für die Finanzierung eigentlicher Sportförderungsprogramme und -projekte greifen die Kantone in der Regel auf die Mittel der staatlichen Lotterien zurück. Für Ausbildungstätigkeiten im Bereich von J+S werden auch Mittel aus dem ordentlichen Staatshaushalt eingesetzt.
Im föderalen Zusammenwirken der verschiedenen staatlichen Ebenen erfüllt die EDK die Funktion der «Sportministerkonferenz». Als Fachorgan der EDK nimmt die Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten (KKS) verschiedene Aufgaben der Vollzugskoordination und des fachlichen Austauschs wahr.