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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 43 Seiten

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Die Bereitstellung von Sportanlagen und Bewegungsraum ist grundsätzlich Aufgabe der Kantone und Gemeinden sowie privater Trägerschaften. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sportförderung. Im internationalen Vergleich besteht in der Schweiz ein dichtes und qualitativ gutes Angebot. Und dennoch: die Gefahr besteht, dass der freie Zugang für Sport und Bewegung sowohl im Siedlungs- als auch im Naturraum in Bedrängnis gerät. Die Reserven des Bau- und Kulturlandes nehmen ab und durch die Innenverdichtung in Siedlungsräumen wächst der Druck auf die freien Bewegungsräume.37

Gleichzeitig wachsen Wohngebiete immer näher an bestehende Sportanlagen heran. Auch hier zeichnen sich Konflikte zwischen den Ruhebedürfnissen der Anwohnerschaft und den Nutzungsgewohnheiten des Sports ab. Die hohen Investitionen des Gemeinwesens und die gesellschaftliche Bedeutung des Sports rechtfertigen eine möglichst hohe Auslastung und Zugänglichkeit der Anlagen. Dem steht die erhöhte Lärmbelastung der anwohnenden Nachbarschaft entgegen. Im Rahmen dieser Entwicklung droht die optimale Nutzung von Sportanlagen massiv eingeschränkt zu werden.

3.6.2 Klimawandel

Die Sportausübung ist von verschiedenen umweltrelevanten Entwicklungen betroffen. So wirkt sich die Klimaänderung durch die abnehmende Schneesicherheit und die Zunahme von Naturgefahren insbesondere im Schnee- und Bergsport unmittelbar aus. In den Sommermonaten sind Sportveranstaltungen vor allem durch heftige Unwetter vermehrt betroffen. Hitzewellen und hohe Ozonwerte beeinträchtigen insbesondere das Ausüben von Ausdauersportarten und erhöhen den Energiebedarf von Indoorsportanlagen. Schliesslich kann bei Wasserknappheit die Bewässerung von Outdoor-Spielfeldern eingeschränkt werden.38

Was die Verminderung von Treibhausgasemissionen betrifft, bedarf es einer Sensibilisierung sowohl der Anbieter als auch der Sporttreibenden.39 Dazu gehören etwa die Anbindung von Sportanlagen an den öffentlichen Verkehr, Mobilitätskonzepte zur Förderung des Langsamverkehrs und der Einsatz effizienter Technologien und umweltverträglicher Materialien bei Bau, Renovierung und Betrieb von Sportanlagen.40

der Zugang zum Wald eingeschränkt wird.

37 Der Leitfaden verschiedener Bundesstellen zur Freiraumentwicklung in Agglomerationen betont die zentrale Funktion von örtlich nahen und frei zugänglichen Bewegungsräumen für die Bevölkerung. Diese erfüllen mannigfaltige Funktionen (ARE, BWO (2014). Freiraumentwicklung in Agglomerationen). Aktuell werden in der dritten Phase der „»Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung“» Projekte unterstützt, die sich dieser Thematik annehmen.

38 Volkwirtschaftliche Beratung AG (2010): Klimaänderung und Sport: Der Sektor als Betroffener und Verursacher der Klimaänderung – mögliche Anpassungs- und Vermeidungsstrategien: Eine Studie im Auftrag des BAFU und des BASPO. Eingesehen am 6.5.2014 unter www.bafu.admin.ch/sport_tourismus/06398/index.html?lang=de.

39 Als Vorbild funktioniert Ecosport.ch. Inhaltlich und finanziell getragen von Swiss Olympic und verschiedenen Bundesämtern. Vgl. www.ecosport.ch/doppelpass/.

40 Leitfaden „»Verkehrsanbindung von Freizeitanlagen“», ARE (2013) unter www.are.admin.ch/themen/verkehr/00250/00462/index.html?lang=de.