Vorlage
Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 42 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 9Fedlex · Vorlage
Soweit finanziell und klimatisch zweckmässig, ist eine ganzjährige Nutzung der Sportanlagen anzustreben.
Im Rahmen dieser Nutzungsparameter geht es darum, bei der Realisierung neuer Sportanlagen Konkurrenzsituationen und Redundanzen mit bestehenden Sportinfrastrukturen zu vermeiden und mögliche Synergien zu nutzen.
2.4 Steuerung und Finanzierung
Grosse Bauvorhaben erfordern länger dauernde baurechtliche Auflage- und Genehmigungsverfahren. Deren Zeitdauer ist aufgrund allfälliger Einsprachen und Rekurse nicht immer vorhersehbar. Verzögerungen von mehreren Monaten oder Jahren sind keine Seltenheit.
Bei der ganzheitlichen Ermittlung des Finanzierungsbedarfs eines Bauvorhabens ist zunächst die eigentliche Erstinvestition zu berücksichtigen. Diese setzt sich zusammen aus den Vorbereitungs-, Planungs- und Investitionskosten. Weiter sind finanzierungswirksam zu veranschlagen:
- Laufende jährliche Unterhaltskosten (Instandhaltung und Instandsetzung/Erneuerung) für
den Werterhalt
- Veränderungskosten (Anpassung, Umbau, Erweiterung) oder Ersatzinvestitionen linear
verteilt über die Abschreibungsdauer eines Gebäudes
- Laufende jährliche Betriebskosten (insbesondere Personal- und Sachkosten)
- Laufende jährliche Kosten für Bauprojektleitung und Objektbetrieb im Zusammenhang
mit der Realisierung der Neubauprojekte (Personalkosten BBL)
Die Umsetzung des vorliegenden Konzepts entspricht einer neuen Aufgabe. Damit verbunden sind auch die Genehmigung der entsprechenden zusätzlichen Mittel und eine Aufstockung des Voranschlagkredits Zivile Bauten beim BBL für die Jahre 2018–2029ff.
Die Priorisierung der Projekte richtet sich nach den finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Bundes. Die massgebliche Verschlechterung der Haushaltslage und der damit einhergehende Bereinigungsbedarf im Finanzplan 2016-2018 haben zur Folge, dass für die schweizerische Sportförderung wichtige Infrastrukturvorhaben nur mit erheblicher Verzögerung oder in den kommenden zehn Jahren gar nicht realisiert werden können.
Bei Gesamtinvestitionen für Sanierungen und Neubauten im Betrag von 365 Millionen Franken (inklusive Nationales Schneesportzentrum) bis ins Jahr 2029 können 48 Millionen Franken (4 Millionen p.a.) aus dem Kredit «Zivile Bauten» des BBL finanziert werden, sodass der effektive zusätzliche Mittelbedarf für Erstinvestitionen 317 Millionen Franken beträgt:
Zusätzlicher Mittelbedarf (Erstinvestitionen):
- Periode 2018-2023:
o Erstinvestitionen 157 Millionen Franken
(Mio. CHF 181.1 ./. 6 x 4 Mio. CHF = 157.1 Mio. CHF)
o Unterhalt, Veränderung und Betrieb (inkl. BBL) jährlich ab 2024 rund 17 Millionen Franken
- Periode 2024-2029:
o Erstinvestitionen 160 Millionen Franken
(Mio. CHF 183.8 ./. 6 x 4 Mio. CHF = 159.8 Mio. CHF)
o Unterhalt, Veränderung und Betrieb (inkl. BBL) jährlich ab 2030 rund 32 Millionen Franken
Für den Bau und die Einrichtung der Sportzentren sind hohe Investitionen nötig. Da dafür über das Voranschlagsjahr hinaus wirkende Verpflichtungen eingegangen werden müssen, werden dem Parlament im Rahmen der Immobilienbotschaft des EFD die entsprechenden Verpflichtungskredite unterbreitet (Art. 21 des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 2005 über