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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 46 Seiten

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und Sportvereine; Förderung des Ehrenamtes und der Frauenvertretung in Führungspositionen.

- Professionalisierung des Trainerwesens und Sicherstellung adäquater Qualifikationsstan-

dards.

- Sicherstellung des Zugangs ausgewählter Nationalkader zu geeigneten bundesfremden

Trainingsanlagen.

- Erhöhung des Beitrags an die Dopingbekämpfung (Stiftung Antidoping Schweiz).

Internationale Sportveranstaltungen

- Unterstützung der Durchführung internationaler Sportveranstaltungen in der Schweiz.

- Unterstützung der schweizerischen Kandidaturen für die Youth Olympic Games 2020

(Lausanne) und Universiade 2021 (Luzern).

Finanzielle Folgen

Die Umsetzung der Massnahmen des Bundes zugunsten des Leistungssports erfordert zusätzliche finanzielle Mittel. Es sind ab dem Budgetjahr 2018 zusätzlich 4.0 Millionen Franken einzustellen. Dieser Betrag ist in den kommenden Finanzplanjahren kontinuierlich auszubauen. Im Endausbau ab 2028 soll dem Bereich Leistungssport jährlich insgesamt 22 Millionen Franken mehr zur Verfügung stehen.

In den beiden nationalen Sportzentren Magglingen und Tenero sind zudem in zwei Schritten zusätzliche Investitionen für Neubauten und bauliche Erneuerungen geplant. In einem ersten Schritt von 2018 bis 2023 sollen insgesamt 157 Millionen Franken, in einem zweiten Schritt von 2024 bis 2029 rund 160 Millionen Franken investiert werden. Das Nationale Schneesportzentrum (NSSZ) soll ab 2019 realisiert werden. Diese Investitionen kommen sowohl dem Leistungssport wie auch dem Breitensport zu Gute. Es werden damit die dringlichsten Bauvorhaben, die für eine zeitgemässe Sportförderung auf den bundeseigenen Anlagen notwendig sind, ausgeführt.

Diesen Massnahmen sind Empfehlungen an die Kantone, Gemeinden, Sportverbände und Partner des privaten Rechts angegliedert, die eine inhaltliche Konkordanz der Leistungssportförderung gewährleisten sollen.