Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/65: Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021 (NFO 2021) · 9 Seiten
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3.2. Auswertungskonzept
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgend nicht einzeln dargestellt. Vielmehr wird die grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer aufgezeigt und insbesondere auf Änderungsvorschläge eingegangen. Für Einzelheiten sei auf die Stellungnahmen verwiesen. Sie können bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingesehen werden.
4. Ergebnisse der Vernehmlassung
4.1 Aufhebung der Befristung der DBST und MWST Zusammenfassung
Die FDK, eine überwiegende Mehrheit der Kantone, eine Minderheit der Parteien und etwa die Hälfte der Verbände/Organisationen, sowie der weiteren Stellungnehmenden befürworten die Aufhebung der Befristung bei der MWST und DBST.
Eine Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmer möchte weiterhin an der Befristung festhalten.
Zustimmung
Die FDK, eine überwiegende Mehrheit der Kantone, eine Minderheit der Parteien (SPS,
Grüne) und etwa die Hälfte der Verbände/Organisationen sowie der weiteren Stellungnah-
men (ExpertSuisse, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse, KV Schweiz, SAB, SGB, SSV/
KFSD, Städtische Steuerkonferenz, Travail.Suisse, veb) begrüssen die beantragte Neuregelung, die eine Aufhebung der Befristung bei der DBST und MWST vorsieht.
Begründet wird die Zustimmung aufgrund der Bedeutung der beiden Steuern für den Bundeshaushalt, aufgrund des bürokratischen Mehraufwands, welcher durch die Befristung hervorgerufen wird, und durch den Umstand, dass Steuerreformen in der Regel auf Gesetzes- und nicht auf Verfassungsstufe vollzogen werden.
Ablehnung
Insgesamt spricht sich eine Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmer weiterhin für eine Befristung der beiden Steuern aus. Unter den Verbänden stösst die Aufhebung der Befristung bei folgenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern
auf Ablehnung: CP, economiesuisse, FER, HKBB, HEV, IHKZS, SGV, up!schweiz, ZHK.
Bei den Parteien sind dies die BDP (partiell), CVP, FDP und SVP.
Von den Kantonen lehnt alleine der Kanton SZ die Aufhebung der Befristung bei beiden Steuern ab, da die Möglichkeiten des Souveräns, sich in zeitlich grösseren Intervallen mit grundsätzlichen Fragen zur Finanzierung des Staates zu beschäftigen, eingeschränkt würden. Der Kanton VD spricht sich für die Aufhebung der Befristung bei der MWST aus, nicht aber bei der DBST, solange eine Diskussion bezüglich der Aufteilung von Kompetenzen und Ressourcen zwischen dem Bund und den Kantonen nicht erfolgt sei.
Sowohl die FDP als auch die SVP sehen in der Befristung der beiden Steuern ein wichtiges Disziplinierungsinstrument bezüglich des staatlichen Ausgabenverhaltens. Beide Parteien sowie die CVP weisen zudem auf die Bedeutung der Befristung in Bezug auf die periodische Überprüfung des Steuersystems hin. Die CVP befürchtet des Weiteren, dass durch die Aufhebung der Befristung im schlimmsten Fall die Berechtigung der MWST und der DBST infrage gestellt werden könnte. Die BDP erachtet die Aufhebung der Befristung bei der MWST als sinnvoll, äussert aber Vorbehalte bei der Aufhebung der Befristung der DBST, da die Kantonsbeiträge aus der DBST zu einer Verzerrung des kantonalen Steuerwettbewerbs führten, indem eine Tiefsteuerstrategie durch den Anteil an der DBST kompensiert werden könnte.
Economiesuisse äussert sich aus denselben Gründen wie der Kanton SZ skeptisch. Statt einer Aufhebung der Befristung plädiert der Verband für eine befristete Weiterführung der beiden Steuern.