Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/65: Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021 (NFO 2021) · 9 Seiten

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CP lehnt die Aufhebung der Befristung ab, da es wünschenswert sei, wenn die Besteuerungskompetenzen zwischen dem Bund auf der einen Seite und den Kantonen und Gemeinden auf der anderen Seite klar gegliedert seien. Die zentrale Ebene hätte ausschliesslich die Verantwortung für die indirekten, Kantone und Gemeinden dagegen für die direkten Steuern. Aus dieser Logik folge, dass eine Kompetenz des Bundes für die DBST zu verneinen sei.

FER, HKBB; HEV; IHKZS, SGV, up!schweiz und ZHK lehnen die Stossrichtung des Vorhabens ab, da bei einer Aufhebung der Befristung der beiden Steuern eine Aufblähung des Staatsapparats zu befürchten sei. Die Befristung stelle ein wichtiges Verhandlungspfand dar, um einem Ausbau der Staatstätigkeit entgegenzuwirken.

4.2 Aufhebung der Übergangsbestimmung bei der Biersteuer Zusammenfassung

Sämtliche Kantone, alle Parteien, Verbände/Organisationen sowie die weiteren Stellungnehmenden zeigen sich mit der Aufhebung der Übergangsbestimmung zur Biersteuer einverstanden bzw. äussern keine Vorbehalte.

Zustimmung

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die eine materielle Stellungnahme zu diesem Punkt eingereicht hatten, zeigten sich mit der Aufhebung der Übergangsbestimmung zur Erhebung der Biersteuer einverstanden.

Ablehnung

Keine Teilnehmerin und kein Teilnehmer äussert sich ablehnend gegenüber der Aufhebung der Übergangsbestimmung bei der Biersteuer.

4.3 Inhaltliche Ergänzungen der Vorlage Zusammenfassung

Aufgrund der Zustimmung zur finanzpolitischen Stossrichtung hat eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und der Vernehmlassungsteilnehmer implizit auch ihre Zustimmung gegeben, diese inhaltlich nicht weiter auszubauen.

Eine Minderheit findet allerdings, die Vorlage gehe inhaltlich nicht weit genug. Es werden verschiedene Vorschläge zur MWST und DBST unterbreitet, die in die Vorlage integriert werden sollen.

Die NFO 2021 ist als schlanke Vorlage konzipiert worden. Die Aufhebung der Befristung bei der DBST und der MWST geht weder beim Bund noch bei den Kantonen und Gemeinden mit finanziellen Auswirkungen einher. Für die Steuerpflichtigen ergibt sich folglich keine Änderung der Steuerbelastung.

Aufgrund der Zustimmung zur finanzpolitischen Stossrichtung hat eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und der Vernehmlassungsteilnehmer implizit auch ihre Zustimmung gegeben, diese inhaltlich nicht weiter auszubauen. Einige der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und der Vernehmlassungsteilnehmer weisen sogar explizit darauf hin, die Vorlage nicht mit inhaltlichen Änderungen des Steuerrechts zu ergänzen (AR, FDK, GR,

Grüne, SSV/ KFSD, ZG).

Einer Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und der Vernehmlassungsteilnehmer ist dieses Vorgehen nicht ambitioniert genug, und es werden auch materielle Änderungen bei der MWST und der DBST gefordert.

MWST-Sondersatz auf Beherbergungsleistungen: Gastrosuisse, Hotelleriesuisse und SAB sind grundsätzlich mit der Vorlage einverstanden, fordern aber zusätzlich eine dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen.