Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/65: Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021 (NFO 2021) · 9 Seiten

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1. Ausgangslage

Die Haupteinnahmequellen des Bundes – die direkte Bundessteuer (DBST) und die Mehrwertsteuer (MWST) – sind bis Ende des Jahres 2020 befristet. Die neue Finanzordnung 2021 (NFO 2021) soll deshalb die betreffenden Verfassungsbestimmungen ablösen und die Bundesfinanzen einnahmenseitig für die Zeit nach 2020 auf eine neue Verfassungsgrundlage stellen.

Artikel 196 Ziffer 15 Bundesverfassung (BV) enthält eine Übergangsbestimmung zur Erhebung der Biersteuer, die seit dem Inkrafttreten des Biersteuergesetzes vom 6. Oktober 20061 hinfällig geworden ist.

2. Grundzüge der Vorlage

Ohne eine Änderung der BV können die DBST und die MWST ab 2021 nicht mehr erhoben werden. Mit der NFO 2021 sollen die beiden Haupteinnahmequellen MWST und DBST gesichert werden. Die auf 2020 terminierte Befristung der Erhebung der MWST und der DBST soll deshalb aufgehoben werden. Dies würde es dem Bund erlauben, die beiden Steuern permanent zu erheben. Die NFO 2021 setzt sich somit für die Kontinuität der Steuerpolitik ein. Ein Umbau des Steuersystems ist mit dieser Vorlage nicht vorgesehen: Es käme weder zu Änderungen im materiellen Steuerrecht noch würde sich die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen verändern. Neben der Aufhebung der Befristung der DBST und der MWST soll eine hinfällige Übergangsbestimmung zur Erhebung der Biersteuer (Art. 196 Ziff. 15 BV) gestrichen werden.

Die Aufhebung der Befristung bei der DBST und der MWST geht weder beim Bund noch bei den Kantonen und Gemeinden mit finanziellen Auswirkungen einher. Es wird lediglich der steuerliche Status quo fortgeschrieben und die Finanzierung des Bundes würde auf eine unbefristete Basis gestellt.

3. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept

3.1. Vernehmlassungsverfahren

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren eingeladen wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, 12 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, 6 Finanzbehörden und Steuer-Organisationen sowie 10 übrige Organisationen. Die Vernehmlassung dauerte vom 24. Juni bis zum 14. Oktober 2015.

Von den Eingeladenen reichten 26 Kantone, 6 politische Parteien (BDP, CVP, FDP, Grüne, SPS, SVP), 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SGemV, SSV, SAB), 6 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (economie-

suisse, KV Schweiz, Schweizerischer Arbeitgeberverband, SGB, SGV, Travail.Suisse),

3 Finanzbehörden und Steuer-Organisationen (FDK, SSV/ KSFD, Städtische Steuerkonferenz) sowie 4 der übrigen angeschriebenen Organisationen (CP, FER, ExpertSuisse,

veb.ch) eine materielle Stellungnahme ein. Ausserdem liessen sich weitere 9 nicht angeschriebene Institutionen/Verbände/Organisationen (vgl. Anhang) vernehmen. Explizit auf eine materielle Stellungnahme verzichteten: das BGer, das BVG, der SGemV und der

Schweizerische Arbeitgeberverband.

1 AS 2007 2895