Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/65: Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021 (NFO 2021) · 9 Seiten
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Zusammenfassung
Die Haupteinnahmequellen des Bundes – die direkte Bundessteuer (DBST) und die Mehrwertsteuer (MWST) – sind bis Ende des Jahres 2020 befristet. In der Vernehmlassungsvorlage zur neuen Finanzordnung 2021 (NFO 2021) hat der Bundesrat vorgeschlagen, die derzeitige Befristung der beiden Steuern durch Streichung von Artikel 196 Ziffer 13 und Artikel 196 Ziffer 14 Abs. 1 Bundesverfassung (BV) aufzuheben. Artikel 196 Ziffer 15 BV enthält eine Übergangsbestimmung zur Erhebung der Biersteuer, die hinfällig geworden ist und deshalb ebenfalls gestrichen werden soll.
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens sind insgesamt 57 Stellungnahmen eingegangen. Die wesentlichen Aussagen aus dem Vernehmlassungsverfahren lauten wie folgt:
Aufhebung der Befristung: Bezüglich der Aufhebung der Befristung sprechen sich fast alle Kantone (lediglich für die MWST: Kanton VD; grundsätzlich ablehnend: Kanton SZ) für eine dauerhafte Erhebung der MWST und DBST aus. Gemischter ist die Haltung bei den Verbänden: Hier hält sich das Lager der Befürworterinnen und Befürworter einer Aufhebung der Befristung mit demjenigen der Gegnerinnen und Gegner in etwa die Waage. Bei den Parteien spricht sich eine Minderheit für die Aufhebung der Befristung aus (SPS; Grüne; lediglich für die MWST: BDP). Die wichtigsten Argumente der Gegnerinnen und Gegner sind: Die Befristung leiste einen wichtigen Beitrag, das staatliche Ausgabenverhalten zu disziplinieren, die Kompetenz zur Erhebung von direkten Steuern solle ausschliesslich Sache der Kantone sein beziehungsweise einer Aufhebung der Befristung der DBST könne ohne eine Diskussion über die Aufgabenverteilung nicht zugestimmt werden und es sei grundsätzlich nützlich, sich in gewissen zeitlichen Abständen Gedanken über die Ausrichtung der Finanzordnung zu machen.
Inhaltliche Ergänzungen: Einige wenige Teilnehmerinnen und Teilnehmer wünschen auch inhaltliche Änderungen. Gefordert werden eine Aufhebung der Befristung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bei der MWST, ein Erlass der MWST auf den Bezügen von Städten und Gemeinden, sofern sie nicht im Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten stehen, eine Abschaffung des Kantonsanteils bei der DBST, eine Anhebung der Höchstsätze bei der DBST, eine Steuersenkung bei der DBST sowie eine gänzliche Abschaffung der DBST unter Gegenfinanzierung durch weniger schädliche Steuern.
Übergangsbestimmung Biersteuer: Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprechen sich für die Aufhebung der Übergangsbestimmungen zur Biersteuer aus bzw. äusserten keine Vorbehalte.