Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/99: Teilrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 5 Seiten
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2. Anhörungsverfahren
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat am 15. März 2016 eine Anhörung zur Teilrevision der BMV vom 24. Juni 20091 in Artikel 23 "Anerkannte Sprachdiplome" eröffnet. Die Anhörung dauerte bis am 17. Mai 2016.
Zur Anhörung eingeladen wurden die Kantone via ihre Staats-, Landes- oder Ratskanzleien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, die Konferenzen der Schulen und der Lehrerschaft sowie weitere Organisationen.
Insgesamt sind 37 Stellungnahmen eingegangen, welche sich wie folgt verteilen:
23 Kantone sowie die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK);
1 politische Partei;
7 Dachverbände der Wirtschaft sowie Dachorganisationen der Arbeitswelt;
2 Konferenzen der Schulen und der Lehrerschaft;
3 weitere Organisationen.
3. Ergebnisse der Anhörung
34 Stellungnehmende begrüssen die Änderung von Art. 23 BMV generell, 2 Stellungnehmende teilen mit, dass sie keine Bemerkungen zur Änderungsvorlage hätten. Einzig die politische Partei lehnt eine Änderung von Art. 23 BMV ab, weil dies zu einer Überregulierung führe und den Handlungsspielraum der Schulen einschränke.
Ein Kanton äusserte sich dahingehend, dass der Entscheid, ob das Ergebnis eines Fremdsprachendiploms in die Abschlussprüfung eingerechnet werden solle, den Kantonen anheimzustellen sei bzw. dass Abs. 2 so auszulegen sei, dass es den Kantonen/den Schulen freigestellt sei, auf den Einbezug von Resultaten aus Diplomprüfungen grundsätzlich zu verzichten.
Aus einem Kanton erfolgte die Rückmeldung, dass in Abs. 4 Bst. a dieselben Grundsätze zur Anwendung zu bringen seien wie bei Diplomprüfungen, die während der beruflichen Grundbildung bzw. während des Berufsmaturitätsunterrichts absolviert werden, d.h. dass keine Einschränkung auf effektiv erzielte Fremdsprachendiplome stattfinden solle.
In 23 Stellungnahmen erfolgt eine Rückmeldung zu Abs. 4 Bst. b, wonach eine Gültigkeitsbeschränkung von erbrachten Bildungsleistungen nicht zielführend sei und auch nicht dem Grundsatz entspreche, wonach bereits früher nachgewiesene Kompetenzen kein Verfalldatum haben. Anerkannte Fremdsprachendiplome würden häufig innerhalb einer beschränkten Zeitspanne erworben und innerhalb einer angemessenen Frist nach deren Erwerb in die Abschlussprüfung im Rahmen der Berufsmaturitätsprüfung einbezogen. Des Weiteren sei es für die Fachlehrkräfte möglich, das aktuelle Niveau der Fremdsprachenkompetenz zu beurteilen, weil die Lernenden vom Unterricht nicht dispensiert werden. Eine Note in einer Fremdsprache wird zu 50 % durch die Erfahrungsnote aus dem Unterricht generiert, so dass die finale Beurteilung der Kompetenz in der Fremdsprache sehr wohl der Aktualität entspreche. 9 Stellungnehmende äussern sich nicht zur Beschränkung auf 3 Jahre, 2 äussern explizit ihr Einverständnis, 1 Stellungnahme schlägt eine Verlängerung der Gültigkeit auf 5 Jahre vor.
3 Kantone äussern sich kritisch gegenüber dem sehr kurzfristig gesetzten Zeitpunkt des Inkrafttretens. An vielen Berufsfachschulen sei die Information zum Einbezug oder zum Erwerb der anerkannten Fremdsprachendiplome bereits erfolgt. Einer dieser 3 Kantone wünscht eine um 1 Jahr verschobene Inkraftsetzung für Lernende in Bildungsgängen der BM 1 und 2, die andern beiden Kantone wünschen die Inkraftsetzung per 1. August 2017 mindestens für Lernende in Bildungsgängen der BM 2.