Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/29: Änderung der Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung bei Derivaten und Fondsanteilen) · 5 Seiten
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Ergebnisbericht über die Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung –
Eigenmittelunterlegung bei Derivaten und Fondsanteilen
1 Ausgangslage
Mit der Revision sollen zwei Ergänzungen der internationalen Rahmenvereinbarung Basel III umgesetzt und dadurch die Eigenmittelunterlegung bei Derivaten und bei im Bankenbuch gehaltenen Fondsanteilen risikosensitiver ausgestaltet werden.
Die Berechnungsmethoden zur Eigenmittelunterlegung bei Derivaten sind veraltet, da sie insbesondere nicht zwischen besicherten und unbesicherten Derivaten unterscheiden. Die derzeitige «Standardmethode» wird zudem, entgegen ihrem Namen, in der Schweiz von keinem Institut verwendet. Vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde daher im März 2014 ein neuer Standardansatz zur Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten (Standardised Approach for Counterparty Credit Risk, SA-CCR) veröffentlicht. Dieser soll ab 2018 auch im Bereich der Leverage Ratio sowie ab 2019 im Bereich der Risikoverteilung verwendet werden.
Bei im Bankenbuch gehaltenen Fondsanteilen musste festgestellt werden, dass sehr hoch mit Eigenmitteln zu unterlegende Verbriefungspositionen in «Fonds» verpackt wurden, um die für Fondsanteile geltenden tieferen Eigenmittelregeln anzuwenden. Mit neuen Regeln des Basler Ausschusses vom Dezember 2013 sollen die internationale Konsistenz der noch von Basel II stammenden Eigenmittelunterlegung verbessert und Umgehungsmöglichkeiten unterbunden werden. Zudem werden mit den Neuerungen auch die Bestrebungen des Financial Stability Board (FSB) zur Verschärfung der Überwachung und Regulierung von Schattenbanken unterstützt.
2 Vernehmlassungsverfahren
Die Einladung an die Vernehmlassungsadressaten erfolgte am 13. Juni 2016 und wurde auch auf der Internet-Seite des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) publiziert. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 15. September 2016.
Eine Stellungnahme eingereicht haben (in alphabetischer Reihenfolge): Centre Patronal, EXPERTsuisse, FDP.Die Liberalen (FDP), die Kantone Aargau (AG), Appenzell-Innerrhoden (AI), Basel-Landschaft (BL), Basel-Stadt (BS), Freiburg (FR), Genf (GE), Graubünden (GR), Luzern (LU), Neuenburg (NE), Nidwalden (NW), St. Gallen (SG), Solothurn (SO), Thurgau (TG), Uri (UR), Waadt (VD), Wallis (VS) und Zürich (ZH), RBA-Holding AG (RBA), Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg), Schweizerischer Gewerbeverband (sgv), Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS), Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB), Vereinigung Schweizerischer Assetmanagement- und Vermögensverwaltungsbanken (VAV).
Die Kantone Appenzell-Ausserrhoden, Glarus, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz und Zug, die PostFinance AG sowie der Schweizerische Städteverband haben explizit auf eine Stellungnahme verzichtet.
Nachfolgend werden die wesentlichen Bemerkungen angeführt. Für Einzelheiten wird auf die jeweiligen Eingaben verwiesen.