Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/35: Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV): Aktualisierung Anhang 3 · 5 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: N402-2237
3.3 Branchenspezifische Richtlinien
Die Kantone BE, BL, BS, sowie der Cercl’Air schlagen vor, die prozessspezifischen Anforderungen für Anlagen, die sich keiner branchenspezifischen Richtlinie zuordnen lassen, mit den in den prozessspezifischen Anforderungen für Chemie-, Pharma-, Aromen- und Riechstoff-Herstellung aufgeführten Vorgaben für Laboratorien zu ergänzen, da auch in solchen Betrieben Laboratorien nicht gänzlich ausgeschlossen werden können und oft nicht zwischen Labor- und Produktionsemissionen unterschieden werden kann.
Die Kantone AG, BL sowie der Cercl’Air beantragen, im Kapitel 3.5 aufgeführten Anforderungen an Reinigungsprozesse analog den Anträgen zur Änderung der identischen Vorgaben in Ziffer 12 Anhang 3 VOCV anzupassen.
Zu den Branchenspezifischen Richtlinien gingen von den Wirtschafts- und auch von den Umweltorganisationen PUSCH, Greenpeace und WWF keine Rückmeldungen bzw. Anträge ein.
5/5 294/2006-00141/40/03/03/02/07/08/03/N402-2237