Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) · 53 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 51Fedlex · Ergebnisbericht

ANHANG B WEITERGEHENDE ANTRÄGE (GEHEN ÜBER EINE TEILREVISION JSG HINAUS)

Mehrere Stellungnehmende machten Anträge, welche über die Möglichkeiten der vorliegenden Teilrevision Jagdgesetz hinausgehen. Aus Transparenzgründen werden diese Anträge nachstehend zusammengefasst:

Tabelle B-1 Übersicht der Anträge im Hinblick auf eine nächste Jagdgesetzrevision

Thema Bemerkung / Antrag Stellungnehmende

Jagdbare « Le Conseil d'Etat demande à ce que soit évaluée, dans le cadre d’une VD, Ficedula Waldvogelarten prochaine révision la suppression de la liste d’espèces chassables des ALA, Nos Oiseaux oiseaux forestiers comme la bécasse des bois, le tétras-lyre ou le

lagopède alpin, pour lesquels des mesures importantes en termes de

préservation et de restauration d’habitats sont demandées par la

Confédération ».

Tierschutz / Aus Tierschutzsicht und im Sinne der Harmonisierung der TIR

Erteilung der Jagdvoraussetzungen wäre die Förderung einheitlicher Vorgaben

kantonalen bezüglich der Erteilung der kantonalen Jagdberechtigung wünschenswert

Jagdberechtigung (z.B. regelmässige Überprüfung der Treffsicherheit, ein

Alkoholkonsumverbot im Rahmen der Jagd, die Sperrung zur Jagd nach

einem Verstoss gegen Art. 26 TSchG). Wer in schwerer Weise oder

mehrfach gegen die Tierschutzgesetzgebung verstossen hat, verfügt

offensichtlich nicht über die für eine sorgfältige Ausübung der Jagd

notwendige Sensibilität im Umgang mit Tieren und ist deshalb

konsequenterweise nicht mehr zur Jagd zuzulassen.

Tabelle B-2 Übersicht weitergehende Anträge allgemein

Thema Bemerkung / Antrag Stellungnehmende

Jagdbarerklärung Den Wolf das ganze Jahr jagdbar erklären (Art. 5 Abs. 3 Bst. a Wolf). VS

des Wolfes Eventualantrag: Anstelle der ganzjährigen Jagdbarkeit wäre auch eine

Jagdbarkeit mit einer Schonzeit nach Art. 5 Abs. 1 diskutierbar. In diesem

Falle verlangt der Kanton VS, seinen in Art. 12 Abs. 2 vorgeschlagenen

Vorbehalt zu Art. 7 Abs. 5 ins Gesetz aufzunehmen.

Motion Fournier Die Motion Fournier ist umzusetzen. VS, Aqua Nostra,

Agora, SBV, SSZV, SZZV, BFSZV, Swiss Beef, SBS-BNP, BFSZV, SVP, sgvusam, SAB,

VLSoGRT, ATsGP, LWoGRT

Schutzstatus Wolf Den Schutzstatus des Wolfes herabsetzen. Abkehr vom Grundsatz der SAV

flächendeckenden Ausbreitung des Wolfes.

Schutz der Auch der genetischen Vielfalt von seltenen und autochthonen Nutztieren, TI, VS

genetischen Vielfalt wie die typischen Walliser Rassen (SN, SHZ, Saaser Mutten, Evolèner, (Eventualantrag), von seltenen und Eringer) müsse Rechnung getragen werden. SSZV, SZZV, SBS-

autochthonen [Nutztiere sind in der landwirtschaftlichen Gesetzgebung geregelt] BNP, BFSZV Nutztieren; Schutz

der Kulturlandschaft Nebst dem Schutz der Lebensräume und der Erhaltung der Artenvielfalt VS (Eventualantrag), sind auch die Erhaltung der Kulturlandschaft und die damit verbundenen SMG

Traditionen zu erwähnen.

51/53 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288