Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) · 53 Seiten
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ANHANG B WEITERGEHENDE ANTRÄGE (GEHEN ÜBER EINE TEILREVISION JSG HINAUS)
Mehrere Stellungnehmende machten Anträge, welche über die Möglichkeiten der vorliegenden Teilrevision Jagdgesetz hinausgehen. Aus Transparenzgründen werden diese Anträge nachstehend zusammengefasst:
Tabelle B-1 Übersicht der Anträge im Hinblick auf eine nächste Jagdgesetzrevision
Thema Bemerkung / Antrag Stellungnehmende
Jagdbare « Le Conseil d'Etat demande à ce que soit évaluée, dans le cadre d’une VD, Ficedula Waldvogelarten prochaine révision la suppression de la liste d’espèces chassables des ALA, Nos Oiseaux oiseaux forestiers comme la bécasse des bois, le tétras-lyre ou le
lagopède alpin, pour lesquels des mesures importantes en termes de
préservation et de restauration d’habitats sont demandées par la
Confédération ».
Tierschutz / Aus Tierschutzsicht und im Sinne der Harmonisierung der TIR
Erteilung der Jagdvoraussetzungen wäre die Förderung einheitlicher Vorgaben
kantonalen bezüglich der Erteilung der kantonalen Jagdberechtigung wünschenswert
Jagdberechtigung (z.B. regelmässige Überprüfung der Treffsicherheit, ein
Alkoholkonsumverbot im Rahmen der Jagd, die Sperrung zur Jagd nach
einem Verstoss gegen Art. 26 TSchG). Wer in schwerer Weise oder
mehrfach gegen die Tierschutzgesetzgebung verstossen hat, verfügt
offensichtlich nicht über die für eine sorgfältige Ausübung der Jagd
notwendige Sensibilität im Umgang mit Tieren und ist deshalb
konsequenterweise nicht mehr zur Jagd zuzulassen.
Tabelle B-2 Übersicht weitergehende Anträge allgemein
Thema Bemerkung / Antrag Stellungnehmende
Jagdbarerklärung Den Wolf das ganze Jahr jagdbar erklären (Art. 5 Abs. 3 Bst. a Wolf). VS
des Wolfes Eventualantrag: Anstelle der ganzjährigen Jagdbarkeit wäre auch eine
Jagdbarkeit mit einer Schonzeit nach Art. 5 Abs. 1 diskutierbar. In diesem
Falle verlangt der Kanton VS, seinen in Art. 12 Abs. 2 vorgeschlagenen
Vorbehalt zu Art. 7 Abs. 5 ins Gesetz aufzunehmen.
Motion Fournier Die Motion Fournier ist umzusetzen. VS, Aqua Nostra,
Agora, SBV, SSZV, SZZV, BFSZV, Swiss Beef, SBS-BNP, BFSZV, SVP, sgvusam, SAB,
VLSoGRT, ATsGP, LWoGRT
Schutzstatus Wolf Den Schutzstatus des Wolfes herabsetzen. Abkehr vom Grundsatz der SAV
flächendeckenden Ausbreitung des Wolfes.
Schutz der Auch der genetischen Vielfalt von seltenen und autochthonen Nutztieren, TI, VS
genetischen Vielfalt wie die typischen Walliser Rassen (SN, SHZ, Saaser Mutten, Evolèner, (Eventualantrag), von seltenen und Eringer) müsse Rechnung getragen werden. SSZV, SZZV, SBS-
autochthonen [Nutztiere sind in der landwirtschaftlichen Gesetzgebung geregelt] BNP, BFSZV Nutztieren; Schutz
der Kulturlandschaft Nebst dem Schutz der Lebensräume und der Erhaltung der Artenvielfalt VS (Eventualantrag), sind auch die Erhaltung der Kulturlandschaft und die damit verbundenen SMG
Traditionen zu erwähnen.
51/53 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288