Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) · 31 Seiten

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16.xxx

Erläuternder Bericht zur Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

vom 24. August 2016

Übersicht

Ausgangslage

Schutz, Regulierung und jagdliche Nutzung von freilebenden Wildtierbeständen beschäftigen die Menschen und immer wieder auch die Politik in der Schweiz. Besonders mit der Rückkehr der grossen Beutegreifer Luchs, Wolf und Bär sind in den letzten Jahren zahlreiche parlamentarische Vorstösse zur Anpassung der rechtlichen Regelungen für Eingriffe in Bestände geschützter Tierarten diskutiert worden. Die 2015 vom Bundesparlament angenommene Motion 14.3151 „Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung" von Ständerat Engler verlangt eine Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG; SR 922.0), so dass Wolfsbestände zukünftig innerhalb des Rahmens der Berner Konvention (SR 0.455) reguliert werden können. Zudem hat das Bundesparlament 2015 die Motion von Nationalrat Landolt zur Umbenennung der eidgenössischen Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete überwiesen, was ebenfalls eine Revision des Jagdgesetzes bedingt.

Inhalt der Vorlage

Diese Vorlage setzt die beiden Motionen um. Darüber hinaus sollen bei der Regelung und Planung der Jagd Tierschutzaspekte verstärkt berücksichtigt und die Anforderungen an die Jagdprüfung geregelt werden. Die 2012 über eine Revision der Jagdverordnung geänderten Bestimmungen über die jagdbaren Arten und ihre Schonzeiten werden ins Gesetz überführt und ergänzt. So werden neu im Gesetz die Moorente, das Rebhuhn und der Haubentaucher geschützt; ferner werden die Saatkrähe jagdbar erklärt, die Schonzeiten des Wildschweins und des Kormorans verkürzt, und allen einheimischen Arten eine Schonzeit gewährt. Auch der Umgang mit nicht einheimischen Arten wird neu geregelt. Die Revision des Jagdgesetzes hat keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf den Bund und die Kantone. Die Vorlage bedingt aber die Anpassung der kantonalen Erlasse betreffs Wildtierschutz und Jagd.