Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/39: Änderung von Art. 69 der Spielbankenverordnung · 6 Seiten
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Zusammenfassung der Vernehmlassungergebnisse Änderung Art. 69 der Spielbankenverordnung
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.201964 / 217.1/2016/00009
Zusammenfassung
Die Vernehmlassung zur Änderung von Artikel 69 der Spielbankenverordnung wurde vom 25. Mai 2016 bis am 15. September 2016 durchgeführt.
Der Vorentwurf wurde sehr positiv aufgenommen. Abgesehen von zwei Kantonen begrüssen alle Vernehmlassungsteilnehmer den Vorentwurf im Allgemeinen oder haben nichts dagegen einzuwenden. OW wünscht, dass die maximale Dauer, während der die Tischspiele geschlossen werden können, kürzer ist als vorgeschlagen. NE ist aus Gründen der Gleichbehandlung der Spielbanken gegen die vorgeschlagene Änderung.
1 Im Allgemeinen
Die Vernehmlassung zur Änderung von Artikel 69 der Spielbankenverordnung wurde vom 25. Mai 2016 bis am 15. September 2016 durchgeführt. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie die weiteren interessierten Organisationen.
25 Kantone, eine Partei und 18 interessierte Organisationen und andere Teilnehmer haben geantwortet. Insgesamt gingen damit 44 Stellungnahmen ein.
Eine Partei und zwei Organisationen1 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
2 Liste der Teilnehmer
Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.
3 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf
Mit der im Vorentwurf vorgeschlagenen Änderung von Artikel 69 Absatz 1bisder Spielbankenverordnung soll die Höchstdauer der Ausnahme, von der mit Rentabilitätsproblemen kämpfende Spielbanken in Berggebieten in Bezug auf die Öffnung der Tischspiele profitieren, erhöht werden. Anstatt an höchstens 60 Tagen sollen die Tischspiele in den betroffenen Spielbanken neu an bis zu 270 Tagen pro Jahr geschlossen werden dürfen.
Der Vorentwurf wurde sehr positiv aufgenommen. Abgesehen von zwei Ausnahmen begrüssen alle Vernehmlassungsteilnehmer den Vorentwurf im Allgemeinen oder haben nichts dagegen einzuwenden.
Der Kanton OW heisst die vorgeschlagene Änderung nur zum Teil gut. Der Kanton NE spricht sich gegen die Änderung aus.
4 Bemerkungen im Einzelnen
Vierzehn Kantone (AG, AR, BS, GE, GL, GR, JU, TG, TI, VS und ZG) stimmen der vorgeschlagenen Änderung vorbehaltlos zu oder erklären, dass sie nichts dagegen einzuwenden haben (AI, SO, VD). Acht Kantone (BE, BL, FR, NW, SH, SZ, UR, ZH) heissen den Vorentwurf allgemein gut, haben in ihrer Stellungnahme aber Bemerkungen zu einzelnen Punkten angebracht. Von den Parteien hat nur die FDP Stellung genommen. Sie sowie die meisten
1 Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP), Schweizerischer Städteverband (SSV) und Swisslos.