Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/5: Teilrevision des Bundesgesetzes (UIDG) und der Verordnung (UIDV) über die Unternehmensidentifikationsnummer · 6 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 4. Dezember 2015 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Schweiz am Aufbau eines globalen Identifikatorensystems für Finanzmarktakteure teilnimmt. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat beschlossen, das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zu ermächtigen,

Vollmitglied im Regulatory Oversight Committee (ROC) des Legal Entity Identifier (LEI) zu werden, und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zu beauftragen, die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, so dass das Bundesamt für Statistik (BFS) dereinst als Local Operating Unit (LOU), d.h. als LEI-Nummer-Ausgabestelle operieren kann. Mit der Einführung eines einheitlichen internationalen Identifikators – des LEI – soll künftig die Qualität von Finanzdaten verbessert und die Beurteilung von Systemrisiken erleichtert werden.

Die notwendigen rechtlichen Grundlagen, die es dem BFS erlauben, als LOU LEI-Nummern zu vergeben, wurden im Bundesgesetz bzw. in der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG und UIDV) aufgenommen. Die entsprechenden Revisionsentwürfe waren vom 26. Februar bis am 1. Juni 2016 in der externen Vernehmlassung.

2 Vernehmlassungsadressaten

Zur Teilnahme an der Vernehmlassung wurden alle Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die im Parlament vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft eingeladen.

Insgesamt wurden 51 Adressaten angeschrieben. 31 Organisationen und Institutionen haben eine Stellungnahme eingereicht, 4 haben schriftlich mitgeteilt, auf eine Stellungnahme zu verzichten (siehe Liste im Anhang).