Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten

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2. Bestimmungen über die Vertraulichkeit und die Datensicherheit sind im Einklang mit den geltenden internationalen Standards anzuwenden.

3. Beide Staaten informieren einander über alle relevanten Entwicklungen bei der Umsetzung des von der OECD entwickelten gemeinsamen Meldestandards in ihrem innerstaatlichen Recht.

4. Jeder Staat bestätigt, den anderen Staat über die bestehenden Möglichkeiten für Personen, die eine freiwillige Offenlegung ihres Finanzvermögens vornehmen, informiert zu haben, um einen reibungslosen Übergang zum System des automatischen Informationsaustauschs zu ermöglichen.

5. Beide Staaten anerkennen die Bedeutung und das Potenzial grenzüberschreitender Investitionen und Finanzdienstleistungen. Sie bekräftigen dabei das Interesse, Erleichterungen und Verbesserungen in den Rahmenbedingungen für das grenzüberschreitende Geschäft anzustreben und im Rahmen eines regelmässigen Dialogs die Zusammenarbeit in Finanzfragen zu stärken.

Unterzeichnet in doppelter Ausfertigung in Buenos Aires am 16. November 2016.

Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Für die Argentinische Republik: