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Vernehmlassung 2016/8: Neuregelung der Leistungspflicht ärztlicher komplementärmedizinischer Leistungen zu Lasten der OKP; Teilrevision der KVV sowie der KLV · 3 Seiten
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Ärztliche Komplementärmedizin (KM) in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) / Prozesse und Kriterien
Beilage 1
Ablauf KM-Prüfung: Leistung aus einer neuen komplementärmedizinischen Fachrichtung1
Schritt Kommentar
I KM-Leistung oder ganze Fachrichtung wird bestritten Falls ganze Fachrichtung (anhand eines ausgefüllten Meldeformulars) bestritten wird, Rückfrage an den Bestreiter, ob bestimmte oder ob alle Leistungen bestritten werden
II Triage: KM oder nicht? Durch das BAG selber
a) es handelt sich ev. um KM --> Schritt III
b) Es handelt sich klar nicht um KM --> "normale" Pendenz: Definition für Umstrittenheitsabklärung KM
III Konsultation der FMH (1), der Uni-Institute (1) und a) Mind. einer der vier der Versicherer (2), mit der Frage: KM oder nicht? Antwortenden ordnet
a) Es handelt sich um KM --> Schritt IVb die Leistung der KM zu
b) Es handelt sich nicht um KM --> "normale" b)Keiner der vier
Umstrittenheitsabklärung Antwortenden ordnet die Leistung der KM zu
Pendenz: Definition für KM
IV Ab hier für Leistungen und Fachrichtungen getrennt Umstrittenheitsabklärung: IV a Leistungen IV b Fachrichtungen Gleicher Prozess wie für (falls bestimmte alle anderen Leistungen Indikationen bestritten
werden)
Umstrittenheitsabklärung: Sind die Kriterien nach
- BAG: Holt vom Anbieter Art. 35a KVV für die
eine Stellungnahme Fachrichtung, aus der
zum eingereichten die Leistung stammt,
Meldeformular ein und erfüllt?
erstellt ev. eine
ergänzende Literatur- Dossier von Fachge-
Kurz-Review sellschaft einfordern
V Konsultation der FMH und Konsultation von Uni- Fachrichtungen: Prüfung der Versicherer mit Instituten, FMH, anhand der opera-Meldeformular und Versicherern und SIWF tionalisierte Kriterien allenfalls Kurzreview nach Art. 35a KVV; falls die Unterstellung unter das Vertrauensprinzip
1 Wird eine Leistung aus einer Fachrichtung, die bereits dem Vertrauensprinzip untersteht, bestritten, kommen nur die Prozessschritte "Umstrittenheitsprüfung" und "WZW-Prüfung" zur Anwendung.