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Vernehmlassung 2016/8: Neuregelung der Leistungspflicht ärztlicher komplementärmedizinischer Leistungen zu Lasten der OKP; Teilrevision der KVV sowie der KLV · 3 Seiten
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empfohlen wird, muss (der Vollständigkeit halber) geklärt werden, ob eine spezifische Weiterbildung vorausgesetzt wird, oder ob alle Ärzte die Voraussetzungen erfüllen (weil in der Ausbildung
vermittelt).
VI Konsultationsergebnisse Konsultationsergebnisse
werden der ELGK zur werden der ELGK zur
Beratung vorgelegt. ELGK Beratung vorgelegt.
gibt eine Empfehlung an ELGK gibt eine
das EDI Empfehlung an das EDI:
--> falls einhellig - Leistungen der
"umstritten": Leistung wird Fachrichtung dem
als nicht leistungspflichtig Vertrauensprinzip
im Anhang 1 genannt unterstellen ja oder
(Aufschub an Anbieter mit nein (Eintrag in
Möglichkeit der Anhang 1 KLV)
Antragstellung auf WZW- - Falls ja: ev.
Prüfung möglich) zusätzliche bestimmte
--> falls einhellig "nicht Voraussetzungen
umstritten": Leistung wird bezüglich
als leistungspflichtig in Weiterbildung in KLV
Anhang 1 KLV genannt
--> bei Divergenz:
Anforderung eines
Antrags und
anschliessende WZW-
Prüfung durch ELGK
VII Entscheid EDI und Entscheid EDI und im Einzelfall durch die Anpassung von Anhang 1 Anpassung der KLV Art. Bundeskanzlei bzw. das KLV 4b (falls bestimmte Bundesamt für Justiz in oder nachfolgendes Weiterbildung rechtsetzungstechnischer Antragsverfahren mit vorausgesetzt wird) und Hinsicht zu prüfen vollständigem Antrag von Anhang 1 KLV
VIII WZW-Prüfung Leistungen Basis für Antrag: für KM Dossier: leicht angepasstes
- ausgefüllter Antrag Antragsformular
- Ergänzende
Dokumentation BAG mit Einschätzung des BAG Einschätzung zur zur Erfüllung der WZW-Erfüllung der WZW- Kriterien gemäss der für Kriterien KM operationalisierten WZW-Kriterien
Dossier (Antragsdossier
und Dokumentation) geht Pendenzen: Definitionen an ELGK "alternativ",
"komplementär",
"integrativ"