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Vernehmlassung 2016/8: Neuregelung der Leistungspflicht ärztlicher komplementärmedizinischer Leistungen zu Lasten der OKP; Teilrevision der KVV sowie der KLV · 3 Seiten

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empfohlen wird, muss (der Vollständigkeit halber) geklärt werden, ob eine spezifische Weiterbildung vorausgesetzt wird, oder ob alle Ärzte die Voraussetzungen erfüllen (weil in der Ausbildung

vermittelt).

VI Konsultationsergebnisse Konsultationsergebnisse

werden der ELGK zur werden der ELGK zur

Beratung vorgelegt. ELGK Beratung vorgelegt.

gibt eine Empfehlung an ELGK gibt eine

das EDI Empfehlung an das EDI:

--> falls einhellig - Leistungen der

"umstritten": Leistung wird Fachrichtung dem

als nicht leistungspflichtig Vertrauensprinzip

im Anhang 1 genannt unterstellen ja oder

(Aufschub an Anbieter mit nein (Eintrag in

Möglichkeit der Anhang 1 KLV)

Antragstellung auf WZW- - Falls ja: ev.

Prüfung möglich) zusätzliche bestimmte

--> falls einhellig "nicht Voraussetzungen

umstritten": Leistung wird bezüglich

als leistungspflichtig in Weiterbildung in KLV

Anhang 1 KLV genannt

--> bei Divergenz:

Anforderung eines

Antrags und

anschliessende WZW-

Prüfung durch ELGK

VII Entscheid EDI und Entscheid EDI und im Einzelfall durch die Anpassung von Anhang 1 Anpassung der KLV Art. Bundeskanzlei bzw. das KLV 4b (falls bestimmte Bundesamt für Justiz in oder nachfolgendes Weiterbildung rechtsetzungstechnischer Antragsverfahren mit vorausgesetzt wird) und Hinsicht zu prüfen vollständigem Antrag von Anhang 1 KLV

VIII WZW-Prüfung Leistungen Basis für Antrag: für KM Dossier: leicht angepasstes

- ausgefüllter Antrag Antragsformular

- Ergänzende

Dokumentation BAG mit Einschätzung des BAG Einschätzung zur zur Erfüllung der WZW-Erfüllung der WZW- Kriterien gemäss der für Kriterien KM operationalisierten WZW-Kriterien

Dossier (Antragsdossier

und Dokumentation) geht Pendenzen: Definitionen an ELGK "alternativ",

"komplementär",

"integrativ"