Aenderungen
Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 137Fedlex · Vorlage
Dokument 1.1
Änderungen ADR 2017
Kapitel 9.2
9.2.1.1 Im ersten und zweiten Satz "Fahrzeuge EX/II, EX/III, FL, OX und AT" ändern in:
"Fahrzeuge EX/II, EX/III, FL und AT".
Die Tabelle erhält folgenden Wortlaut:
FAHRZEUGE BEMERKUNGEN TECHNISCHE MERKMALE EX/II EX/III AT FL
9.2.2 Elektrische Ausrüstung
9.2.2.1 allgemeine Vorschriften X X X X
9.2.2.2.1 Kabel X X X X
9.2.2.2.2 Zusätzlicher Schutz Xa)X Xb)X a)Gilt für Fahrzeuge mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 3,5 Ton-
nen, die nach dem 31. März 2018 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden (oder in Betrieb genommen wurden, sofern eine Zulassung zum Verkehr nicht zwingend vorgeschrieben ist).
b)Gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31. März 2018 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden (oder in Betrieb genommen wurden, sofern eine Zulassung zum Verkehr nicht zwingend vorgeschrieben ist).
9.2.2.3 Sicherungen und Schutzschalter Xb)X X X b)Gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31. März 2018 erstmalig zum Verkehr zu-
gelassen wurden (oder in Betrieb genommen wurden, sofern eine Zulassung zum Verkehr nicht zwingend vorgeschrieben ist).
9.2.2.4 Batterien X X X X
9.2.2.5 Beleuchtung X X X X
9.2.2.6 elektrische Anschlussverbin- Xc)X Xb)X b)Gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31. März 2018 erstmalig zum Verkehr zu-
dungen gelassen wurden (oder in Betrieb genommen wurden, sofern eine Zulassung zum Verkehr nicht zwingend vorgeschrieben ist).
c)Gilt für Kraftfahrzeuge, die dafür vorgesehen sind, Anhänger mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen zu ziehen, und Anhänger mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, die nach dem 31. März 2018 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden (oder in Betrieb genommen wurden, sofern eine Zulassung zum Verkehr nicht zwingend vorgeschrieben ist).
9.2.2.7 Spannung X X
9.2.2.8 Batteriehauptschalter X X
9.2.2.9 dauernd versorgte Stromkreise