Aenderungen
Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 135Fedlex · Vorlage
Dokument 1.1
Änderungen ADR 2017
Kapitel 8.6
8.6.3.3 erhält am Ende folgenden Wortlaut:
"…, es sei denn, die Beförderungseinheit ist mit dem in Abschnitt 3.4.13 unter Vorbehalt des Abschnitts 3.4.14 vorgeschriebenen Kennzeichen versehen."
Die Fußnote 5 streichen.
8.6.4 Im ersten Spiegelstrich "eine Kennzeichnung" ändern in:
"ein Kennzeichen".
Die Fußnote 6 streichen.
Im zweiten Spiegelstrich "eine orangefarbene Kennzeichnung" ändern in:
"eine Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln".
[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]
TEIL 9
Kapitel 9.1
9.1.1.2 Unter der Begriffsbestimmung von "Fahrzeug FL" folgende Änderungen vornehmen:
In Absatz a) "Norm EN 590:2009 + A1:2010" ändern in:
"Norm EN 590:2013 + AC:2014" (zweimal).
Am Ende von c) "." ändern in:
"oder".
Einen neuen Absatz d) mit folgendem Wortlaut hinzufügen:
"d) ein Fahrzeug zur Beförderung von Wasserstoffperoxid, stabilisiert, oder von Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung, stabilisiert, mit mehr als 60 % Wasserstoffperoxid (Klasse 5.1 UN-Nummer 2015) in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m3 oder in Tankcontainern oder ortsbeweglichen Tanks mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m3."
Die Begriffsbestimmung von "Fahrzeug OX" streichen.
Im Absatz a) der Begriffsbestimmung von "Fahrzeug AT" "Fahrzeug EX/III, FL oder OX" ändern in:
ENTWURF
"Fahrzeug EX/III oder FL".
In der Begriffsbestimmung von "ADR-Zulassung" "Fahrzeug EX/II, EX/III, FL, OX oder AT" ändern in:
"Fahrzeug EX/II, EX/III, FL oder AT".