Aenderungen

Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 135Fedlex · Vorlage

Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

Kapitel 8.6

8.6.3.3 erhält am Ende folgenden Wortlaut:

"…, es sei denn, die Beförderungseinheit ist mit dem in Abschnitt 3.4.13 unter Vorbehalt des Abschnitts 3.4.14 vorgeschriebenen Kennzeichen versehen."

Die Fußnote 5 streichen.

8.6.4 Im ersten Spiegelstrich "eine Kennzeichnung" ändern in:

"ein Kennzeichen".

Die Fußnote 6 streichen.

Im zweiten Spiegelstrich "eine orangefarbene Kennzeichnung" ändern in:

"eine Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln".

[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]

TEIL 9

Kapitel 9.1

9.1.1.2 Unter der Begriffsbestimmung von "Fahrzeug FL" folgende Änderungen vornehmen:

In Absatz a) "Norm EN 590:2009 + A1:2010" ändern in:

"Norm EN 590:2013 + AC:2014" (zweimal).

Am Ende von c) "." ändern in:

"oder".

Einen neuen Absatz d) mit folgendem Wortlaut hinzufügen:

"d) ein Fahrzeug zur Beförderung von Wasserstoffperoxid, stabilisiert, oder von Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung, stabilisiert, mit mehr als 60 % Wasserstoffperoxid (Klasse 5.1 UN-Nummer 2015) in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m3 oder in Tankcontainern oder ortsbeweglichen Tanks mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m3."

Die Begriffsbestimmung von "Fahrzeug OX" streichen.

Im Absatz a) der Begriffsbestimmung von "Fahrzeug AT" "Fahrzeug EX/III, FL oder OX" ändern in:

ENTWURF

"Fahrzeug EX/III oder FL".

In der Begriffsbestimmung von "ADR-Zulassung" "Fahrzeug EX/II, EX/III, FL, OX oder AT" ändern in:

"Fahrzeug EX/II, EX/III, FL oder AT".