Aenderungen

Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

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Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017 FAHRZEUGE BEMERKUNGEN TECHNISCHE MERKMALE EX/II EX/III AT FL

9.2.4.7.1, Xh)Xh)Xh)Xh)h)Gilt für nach dem 30. Juni 1999 ausgerüstete Kraftfahrzeuge. Vor dem 1. Juli 9.2.4.7.2, 1999 ausgerüstete Kraftfahrzeuge sind vor dem 1. Januar 2010 mit diesen 9.2.4.7.5 Vorschriften in Übereinstimmung zu bringen. Wenn das Datum der Ausrüs-

tung nicht verfügbar ist, muss stattdessen das Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr verwendet werden.

9.2.4.7.3, Xh)h)Gilt für nach dem 30. Juni 1999 ausgerüstete Kraftfahrzeuge. Vor dem 1. Juli 9.2.4.7.4 1999 ausgerüstete Kraftfahrzeuge sind vor dem 1. Januar 2010 mit diesen

Vorschriften in Übereinstimmung zu bringen. Wenn das Datum der Ausrüstung nicht verfügbar ist, muss stattdessen das Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr verwendet werden.

9.2.4.7.6 X X

9.2.5 Geschwindigkeitsbegrenzer Xi)Xi)Xi)Xi)i)Gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als

12 Tonnen, die nach dem 31. Dezember 1987 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden, und für alle Kraftfahrzeuge mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und höchstens 12 Tonnen, die nach dem 31. Dezember 2007 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden.

9.2.6 Verbindungseinrichtung des X X Xj)Xj)j)Gilt für Verbindungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die

Anhängers nach dem 31. März 2018 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden (oder in Betrieb genommen wurden, sofern eine Zulassung zum Verkehr nicht zwingend vorgeschrieben ist).

ENTWURF139