Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/30: Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen · 58 Seiten
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1. Ausgangslage
Das Parlament hat das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG, SR 818.33, BBl 2016 1939) am 18. März 2016 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 5. April 2017 die Vernehmlassung des Ausführungsrechts zum KRG eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis am 12. Juli 2017. Konkret ging es um die Verordnung über die Registrierung von Krebserkrankungen (KRV). Das KRG und die KRV sollen gestaffelt in Kraft treten.
Die KRV regelt die Meldung von Krebserkrankungen (1. Abschnitt), das Vorgehen zur Erfassung nicht gemeldeter Krebserkrankungen (2. Abschnitt), die Rechte der Patientin oder des Patienten (3. Abschnitt), die Registrierung der Daten (4. Abschnitt), die Bekanntgabe von Daten unter den Vollzugsstellen (5. Abschnitt), die Pseudonymisierung der Versichertennummer (6. Abschnitt), die Aufgaben der nationalen Krebsregistrierungsstelle (7. Abschnitt), die Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit (8. Abschnitt), die Förderung der Registrierung anderer Krankheiten (9. Abschnitt) sowie die Übertragung von Aufgaben (10. Abschnitt) und die Schlussbestimmungen (11. Abschnitt). Die zu meldenden Krebserkrankungen werden im Anhang der KRV aufgelistet.
2. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept
In diesem Kapitel wird mittels einer tabellarischen Übersicht einerseits aufgezeigt, wie viele Antworten von welchen Teilnehmenden eingetroffen sind und andererseits werden die Auswertungsgrundsätze für das Kapitel 4 (Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen der KRV) beschrieben.
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Tabelle 1: Übersicht über die eingegangenen Antworten
Antworten mit Ver-
Antworten mit Total Ant-Kategorie zicht auf Stellung-
Stellungnahme worten nahme
Kantone / GDK / KdK 26 1127
In der Bundesversammlung vertretene politi- 1 01
sche Parteien Gesamtschweizerische Dachverbände der2
0 22
Gemeinden / Städte / Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der3
0 11
Wirtschaft / Pharma / Versicherungen Weitere begrüsste Organisationen 28 4432
Eidgenössische Kommissionen 1 01
Nicht angeschriebene Organisationen und 6 06
Privatpersonen
Total Antworten 62 8 705
2.2 Auswertungsgrundsätze
Für ein möglichst umfassendes Gesamtbild werden die zahlreichen und inhaltlich sehr vielfältigen Stellungnahmen im vorliegenden Bericht zusammengefasst. Die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen sind unter nachfolgendem Link einsehbar:
1 UR
2 Gemeinden CH, SSV
3 Travail.Suisse
4 Qualab, patientensicherheit CH, SCG, SKS
5 Eine Übersicht sämtlicher 70 Teilnehmenden ist in Kapitel 5.1 abgebildet.