Bericht Gutachten 2
Vernehmlassung 2017/41: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG) · 64 Seiten
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Generalsekretariat UVEK Motion Ritter - Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland
Abbildung 2: Regionale Verteilung der Richtpreise für Kulturland in CHF/m' Quelle: Agriexpert
Die Verkehrswerte für Kulturland bewegen sich in vergleichsweise engen Gren-
zen. Sie liegen im Alpenraum und im Juraboden zwischen CHF 2.- und CHF 6.-
und in den Tälern und im Flachland zwischen CHF 6.- und CHF 13.-.
Für Kulturland wird im Markt deutlich weniger bezahlt als für Bauland. Als grobe
Richtgrössen im Durchschnitt der Gesamtschweiz können CHF 7 . - / m für Kultur-
land und CHF 4 5 0 . - / m für Bauland genannt werden. Die Werte unterscheiden
sich also typischerweise um den Faktor 64. Am grössten ist die Preisdifferenz
zwischen Kulturland und Bauland in Wohnzonen. Der Wert für eingezontes Bau-
land kann um einen Faktor 100 oder noch höher über dem Wert für Kulturland
liegen. Aber auch die Preisdifferenz zwischen Kulturland und Bauland in der In-
dustriezone ist hoch.
2.3.2 Illustration: Verkehrswerte für den Kanton Zürich
Die unterschiedlichen Verkehrswerte nach Zonenart können durch Daten für
Freihandverkäufe von unbebautem Land illustriert werden, welche für den Kan-
ton Zürich flächendeckend ausgewiesen werden. Die durchschnittlichen Preise
für 807 Transaktionen im Jahr 2014 sind in nachfolgender Tabelle nach Art der
Zone angegeben: