Bericht Gutachten 2

Vernehmlassung 2017/41: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG) · 64 Seiten

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Generalsekretariat UVEK Motion Ritter - Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland

Abbildung 2: Regionale Verteilung der Richtpreise für Kulturland in CHF/m' Quelle: Agriexpert

Die Verkehrswerte für Kulturland bewegen sich in vergleichsweise engen Gren-

zen. Sie liegen im Alpenraum und im Juraboden zwischen CHF 2.- und CHF 6.-

und in den Tälern und im Flachland zwischen CHF 6.- und CHF 13.-.

Für Kulturland wird im Markt deutlich weniger bezahlt als für Bauland. Als grobe

Richtgrössen im Durchschnitt der Gesamtschweiz können CHF 7 . - / m für Kultur-

land und CHF 4 5 0 . - / m für Bauland genannt werden. Die Werte unterscheiden

sich also typischerweise um den Faktor 64. Am grössten ist die Preisdifferenz

zwischen Kulturland und Bauland in Wohnzonen. Der Wert für eingezontes Bau-

land kann um einen Faktor 100 oder noch höher über dem Wert für Kulturland

liegen. Aber auch die Preisdifferenz zwischen Kulturland und Bauland in der In-

dustriezone ist hoch.

2.3.2 Illustration: Verkehrswerte für den Kanton Zürich

Die unterschiedlichen Verkehrswerte nach Zonenart können durch Daten für

Freihandverkäufe von unbebautem Land illustriert werden, welche für den Kan-

ton Zürich flächendeckend ausgewiesen werden. Die durchschnittlichen Preise

für 807 Transaktionen im Jahr 2014 sind in nachfolgender Tabelle nach Art der

Zone angegeben:

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