Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/46: Änderung der Verordnung über die Militärversicherung (MVV); Krankenversicherungsprämie in der Militärversicherung · 5 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

Privatversicherten über die Steuern in ihren Kantonen zu berappen haben und nicht noch einmal über die Versicherungsprämie der Militärversicherung belastet werden sollen. Die Vereinigung der Kader des Bundes (VKB) wirft diesbezüglich die Frage der Sachgerechtigkeit und Verhältnismässigkeit auf.

SwissPersona hält einen Kostendeckungsgrad von 70 – 75% für noch akzeptabel. Die SVP ist demgegenüber der Meinung, dass eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades schnellstmöglich zu realisieren sei, wobei ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent zu erreichen sei.

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer bringen vor, dass die in Artikel 8c festgehaltenen Inhalte, Bedingungen und Prozesse zur Anpassung der Prämie und des Zuschlags viel zu bürokratisch und personalintensiv seien. Zudem sei fraglich, ob der Kostendeckungsgrad von 80 Prozent gerechtfertigt sei, da gemäss Auskunft der Militärversicherung die Krankenkassen gesamtschweizerisch lediglich einen Kostendeckungsgrad bezüglich der Prämien von 67% aufweisen. Deshalb sei es nicht realistisch, den Kostendeckungsgrad nach der Einführungsphase von fünf Jahren auf über 80% zu erhöhen. Diese Auffassung teilen die Kantone BE, LU, GL, SO, AR, AG, TG und VD, die Suva/Militärversicherung, der Personalverband des Bundes, die swissPersona, die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr sowie der Personalverband transfair.

Die Suva/Militärversicherung ist ebenfalls der Auffassung, dass die Prämienfestlegung vereinfacht und zeitnaher gestaltet werden müsse. Es wird angeregt, dass die Militärversicherung dem BAG jährlich bis Ende August einen Antrag zu den Prämienanpassungen für das Folgejahr zuhanden des EDI unterbreitet und der Bundesrat bis Ende Oktober entscheidet.