Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/46: Änderung der Verordnung über die Militärversicherung (MVV); Krankenversicherungsprämie in der Militärversicherung · 5 Seiten

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3 Ergebnisse

Im Rahmen der vom 16. Juni bis 4. August 2017 durchgeführten Vernehmlassung erhielt das EDI insgesamt 35 Eingaben. Es haben sich 22 Kantone an der Vernehmlassung beteiligt. 9 Eingaben stammen von Behörden und Organisationen, die zur Stellungnahme eingeladen worden waren. Von den 12 angeschriebenen politischen Parteien antworteten 2. 2 Stellungnahmen gingen ausserhalb der erfolgten Einladungen ein.

Nachfolgend werden die Ergebnisse des Vernehmlassungssverfahrens zusammengefasst.

3.1 Verzicht auf eine vertiefte Stellungnahme

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer haben hauptsächlich wegen der geringen Betroffenheit auf eine materielle Stellungnahme verzichtet. Dazu gehören die Kantone ZH, SZ, OW, NW, ZG, GR, NE und AR, die SPS, die Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband sowie Curafutura.

Die Kantone FR, BL, SH, SG, TI, VS und GE teilten mit, dass sie keine Bemerkungen anzubringen haben.

3.2 Inhaltliche Stellungnahmen

Gliederung / Systematik

Die Suva/Militärversicherung schlägt eine andere Gliederung der Artikel gemäss der Systematik im Gesetz vor. Dabei soll zwischen dem Geltungsbereich und den Prämienbestimmungen differenziert werden.

zu Artikel 8 Prämie für Leistungen bei Krankheit von beruflich und freiwillig Versicherten

SwissPersona und die Vereinigung der Kader des Bundes halten eine Prämienerhöhung von 10 - 12 Prozent im selben Jahr für psychologisch ungeschickt. Für 2018 wird eine Erhöhung von maximal 6 - 7 Prozent und in den nächsten Jahren von 4 - 6 Prozent vorgeschlagen. Sie geben zu bedenken, dass die die betroffene Berufskategorie in der letzten Zeit doch recht harte Einschränkungen und Negativmeldungen habe entgegennehmen müssen.

Die Fédération des Entreprises Romandes (FER) führt aus, dass die Erhöhung der Prämien moderat sei und dass eine durchschnittliche Prämie gemäss KVG bei CHF 467.- liege (Franchise CHF 300.-) und somit immer noch bedeutend höher als die geplanten CHF 325.- sei.

Nach Auffassung der SVP wäre es wünschenswert, wenn die Einkommensschwellen für die Prämienreduktion (= Prämienverbilligung) heruntergesetzt würden.

zu Artikel 8a Zuschlag nach Artikel 66c Absatz 2 des Gesetzes

Die Suva/Militärversicherung schlägt aufgrund des kleinen Bestandes der freiwillig Versicherten (1‘500 Personen) und der hohen Volatilität der Versicherungsleistungen eine Vereinfachung mit einem pauschalierten Prämienzuschlag von 5% auf der Prämie für Leistungen bei Krankheit vor. Entsprechend diesem Finanzierungsmodell könnte von der Aufbereitung verschiedener Datengrundlagen gemäss Artikel 8c abgesehen werden.

Transfair unterstützt in Anlehnung an die Krankenversicherung nach KVG ebenfalls einen 5%- Zuschlag.

zu Artikel 8c Anpassung der Prämie und des Zuschlags

SwissPersona und der Personalverband des Bundes (PVB) halten die Art der „Vollkostenrechnung“ im Entwurf für inakzeptabel, da die Militärversicherten diese Leistungen bereits für alle