Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 50 Seiten

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Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes

1.8. Übertragung der Abgabeerhebung

(Art. 12 Abs. 1 bis 3)

Erläuterungen:

Die Eidg. Zollverwaltung ist seit 1985 Betreiberin der Nationalstrassenabgabe (Herausgabe der Klebevignette und Verkauf der Vignette an der Grenze). Sie soll auch weiterhin die Gesamtverantwortung tragen. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen kann es sinnvoll sein, die Erhebung der Abgabe ganz oder teilweise auszulagern, wie es heute z.T. schon möglich ist und gemacht wird (Vignettenverkauf, Kontrolle und Ahndung an den Autobahnzollstellen).

1.8.1 Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Erhebung der Abgabe ganz oder teilweise einer Erhebungsstelle ausserhalb der Bundesverwaltung übertragen kann?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen Bemerkungen:

1.8.2 Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Erhebung der Abgabe ganz oder teilweise den Kantonen übertragen kann?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen Bemerkungen:

5. Kontrollen

1.9. Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Durchführung der Kontrollen Dritten übertragen kann?

(Art. 15 Abs. 2)

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen Bemerkungen:

1.10. Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Durchführung der Kontrollen den Kantonen übertragen kann?

(Art. 15 Abs. 2)

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen Bemerkungen:

1.11. Sind Sie mit dem Aufbau eines elektronischen videobasierten Kontrollsystems einverstanden?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen