Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/58: Genehmigung des Übereinkommens des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen · 9 Seiten
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1 Ausgangslage
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2017 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren wurden nach dem Beschluss des Bundesrates auf der Webseite der Bundeskanzlei und des Bundesamtes für Polizei (fedpol) publiziert und die Adressaten der Vernehmlassung1 wurden dahingehend informiert.
Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 20. Oktober 2017.
2 Vorbemerkungen
Neben den ständigen Vernehmlassungsadressaten wurden zehn staatliche und nichtstaatliche Organisationen, gesamthaft 61 Vernehmlassungsadressaten, begrüsst. Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 36 Stellungnahmen ein2. Zudem haben drei Adressaten explizit auf eine Stellungnahme verzichtet.
Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden in der Regel mit Abkürzungen (vgl. Anhang 2) zitiert. Die Reihenfolge der aufgeführten Stellungnahmen drückt keine inhaltliche Wertung aus.
3 Einschätzung der Vorlage
Nahezu alle Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer begrüssen die Genehmigung des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen und stimmen der Genehmigung beinahe ohne Bemerkungen zu. Einzig die SVP lehnt das Übereinkommen ab.
4 Ergebnisse im Einzelnen
4.1 Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, und
VS stimmen der Genehmigung des Übereinkommens ohne Einwände oder Ergänzungen zu.
ZH stimmt der Genehmigung des Übereinkommens zu, bedauert jedoch, dass die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft nicht dem erweiterten Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen beigetreten sind.
ZG stimmt der Genehmigung des Übereinkommens zu, fordert jedoch im erläuternden Bericht (bzw. in der daraus resultierenden Botschaft) zwei Ergänzungen. Erstens sollen bei Art. 5 betreffend Zutrittskontrollen die technischen Einrichtungen mit der Möglichkeit zur Personenidentifikation erwähnt werden. Zweitens soll bei Art. 10 die Sanktionierung der Veranstaltenden aufgeführt werden, welche zum Zuge gelangen kann, wenn die Veranstaltenden behördliche Auflagen missachten.
SO stimmt der Genehmigung des Übereinkommens zu. Bezugnehmend auf Art. 5 Abs. 6 des Übereinkommens fordert der Kanton, dass private Sicherheitsunternehmen und deren Angestellten gut ausgestattet und geschult sind. Für den Fall dass das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (KÜPS)3 scheitern sollte, solle der Bund mit den Kantonen in Diskussion treten.
GE stimmt der Genehmigung des Übereinkommens zu, stellt jedoch Punkte fest, welche noch verbessert werden könnten: Die Polizei sollte in Genf bei der Ausgestaltung der Stadien mehr Einfluss nehmen können. Gegenüber «Good Hosting» besteht eine gewisse Skepsis. Als zusätzliches rechtliches Instrument wäre ein kurzfristiges Rayonverbot für ganze Fangruppen, so wie dies in Frankreich durch den Präfekt ausgesprochen werden kann, wünschenswert. Der Umgang mit Fans
1 Vgl. Liste in Anhang 1
2 Vgl. Liste in Anhang 2
3 Siehe www.kkjpd.ch > Themen > Private Sicherheitsunternehmen